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Versteuerung der Mindestpension

Verfasst: 30. Jan 2017, 16:15
von wolfi049
Hallo.

Welcher Anteil der Mindestpension wird versteuert?

Danke

Re: Versteuerung der Mindestpension

Verfasst: 30. Jan 2017, 16:35
von Torquemada
Deine Brutto-Mindestpension gehört in voller Höhe zu den Einkünften und wird wie Bruttolohn behandelt.
Davon geht dein Freibetrag für Versorgungsbezüge ab (hängt davon ab, ab welchem Jahr deine Pension läuft).
Dann gibt es noch 102 Euro Werbungskosten für die Pension.

Du kannst deine Werte für 2016 hier mal testweise eingeben:

http://www.parmentier.de/steuer/steuer.htm?lohnst.htm