Anrechnung von Kapitalerträgen an Versorgungsbezüge
Verfasst: 28. Jan 2017, 11:43
Hallo Zusammen!
Ich hätte da ein paar Fragen die mein Anwalt und Steuerberater auf die Schnelle nicht beantworten konnte/wollte (muss nach Fundstellen suchen)
- Beamter nach DU im Ruhestand mit Unfallruhegehalt
- Gründet eine UG (Mini GmbH) oder lässt sich anstellen bei einer Firma und frägt beim LFF nach Zuverdienstgrenze an, ohne das Versorgungsbezüge gekürzt werden.
SB vom LFF simuliert ein zusätzliches Einkommen in Höhe von 2000 Euro und errechnet hieraus einen Anrechnungsbetrag von 250 Euro. Somit dürften 1750 Euro hinzuverdient werden, ohne Anrechnung auf die Versorgungsbezüge.
Was passiert nun wenn das zusätzliche Einkommen in Zukunft steigt, z.b. auf 2500 Euro oder 3000 Euro? Es wird ja analog auf die Versorgungsbezüge angerechnet, bzw diese werden gekürzt.
Nun meine Frage:
- Kommt es ab einem gewissen Grad der Kürzung zum Verlust des Beihilfeanspruchs ?
- Kann der Anspruch auf Versorgungsbezüge (Unfallruhegehalt) generell irgendwann in Frage gestellt werden, wenn jahrelang ein zusätzliches Einkommen erzielt wird, das die Versorgungsbezüge übersteigt?
-macht es generell mehr Sinn eine zusätzliche "nichtselbständige Tätigkeit" oder eine "selbständige Tätigkeit" auszüben um seine Pension "aufzubessern"
KEINE KÖRPERLICHE ARBEIT - NUR ONLINE/PC ARBEIT/VERTRIEB
Ich hoffe ich konnte mich einigermassen klar ausdrücken und Ihr versteht mein Anliegen
Natürlich erwarte ich keine Rechtsauskunft, sondern eure persönliche Meinung und Erfahrung
Danke
Ich hätte da ein paar Fragen die mein Anwalt und Steuerberater auf die Schnelle nicht beantworten konnte/wollte (muss nach Fundstellen suchen)
- Beamter nach DU im Ruhestand mit Unfallruhegehalt
- Gründet eine UG (Mini GmbH) oder lässt sich anstellen bei einer Firma und frägt beim LFF nach Zuverdienstgrenze an, ohne das Versorgungsbezüge gekürzt werden.
SB vom LFF simuliert ein zusätzliches Einkommen in Höhe von 2000 Euro und errechnet hieraus einen Anrechnungsbetrag von 250 Euro. Somit dürften 1750 Euro hinzuverdient werden, ohne Anrechnung auf die Versorgungsbezüge.
Was passiert nun wenn das zusätzliche Einkommen in Zukunft steigt, z.b. auf 2500 Euro oder 3000 Euro? Es wird ja analog auf die Versorgungsbezüge angerechnet, bzw diese werden gekürzt.
Nun meine Frage:
- Kommt es ab einem gewissen Grad der Kürzung zum Verlust des Beihilfeanspruchs ?
- Kann der Anspruch auf Versorgungsbezüge (Unfallruhegehalt) generell irgendwann in Frage gestellt werden, wenn jahrelang ein zusätzliches Einkommen erzielt wird, das die Versorgungsbezüge übersteigt?
-macht es generell mehr Sinn eine zusätzliche "nichtselbständige Tätigkeit" oder eine "selbständige Tätigkeit" auszüben um seine Pension "aufzubessern"
KEINE KÖRPERLICHE ARBEIT - NUR ONLINE/PC ARBEIT/VERTRIEB
Ich hoffe ich konnte mich einigermassen klar ausdrücken und Ihr versteht mein Anliegen
Natürlich erwarte ich keine Rechtsauskunft, sondern eure persönliche Meinung und Erfahrung
Danke