Ruhensregelung nach DZE bei Soldaten
Verfasst: 19. Jan 2017, 08:36
Hallo werte Gemeinde,
ich bin am Ende meiner SAZ12 Dienstzeit angekommen und fange im August 2017 in einem Niedersächsischen Finanzamt eine Ausbildung als Steueranwärter (mD) an. Zu meiner Frage, die Berechnung der Bezüge bis zum Dienstzeitende (9 Monate nach Ausbildungsstart am 30.06.2018) ist ja einfach. Man erhält einfach seinen Sold weiter. Aber ab DZE wird es komplex und eine integrale Aussage konnte mir noch niemand geben.
Als SAZ12 bekomme ich ja 36 Übergangsgebührnisse sowie die Anwärterbezüge des Steueranwärter. Diese beiden Einkünfte werden verrechnet. Hat jemand Erfahrungen wie dies geschieht? Und was ist nach der Ausbildung, wie berechnet sich das, mit zwei Einkünften aus einmal dem Land NDS. und dem Bund.
Könnte jemand eine Beispielrechnung zur Verfügung stellen?
(Nachtrag: Es handelt sich um eine Vormerkstelle, eine speziell für Soldaten zurückgehaltene Stelle)
LG
Richichi
ich bin am Ende meiner SAZ12 Dienstzeit angekommen und fange im August 2017 in einem Niedersächsischen Finanzamt eine Ausbildung als Steueranwärter (mD) an. Zu meiner Frage, die Berechnung der Bezüge bis zum Dienstzeitende (9 Monate nach Ausbildungsstart am 30.06.2018) ist ja einfach. Man erhält einfach seinen Sold weiter. Aber ab DZE wird es komplex und eine integrale Aussage konnte mir noch niemand geben.
Als SAZ12 bekomme ich ja 36 Übergangsgebührnisse sowie die Anwärterbezüge des Steueranwärter. Diese beiden Einkünfte werden verrechnet. Hat jemand Erfahrungen wie dies geschieht? Und was ist nach der Ausbildung, wie berechnet sich das, mit zwei Einkünften aus einmal dem Land NDS. und dem Bund.
Könnte jemand eine Beispielrechnung zur Verfügung stellen?
(Nachtrag: Es handelt sich um eine Vormerkstelle, eine speziell für Soldaten zurückgehaltene Stelle)
LG
Richichi