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Anmeldung Gewerbe

Verfasst: 3. Jan 2017, 17:28
von ZmV
Abend zusammen,

ich weiß das man den Dienstherrn mitteilen muss/fragen muss wenn man eine Nebentätigkeit ausübt. Gilt das gleiche auch wenn ich ein "Nebengewerbe" anmelde?
Außerdem wie verhält sich das dann mit den Einnahmen wenn es zu einer Dienstunfähigkeit kommt? Wird das 1:1 so angerechnet wie bei einem "normalen" Nebenjob?
Gruß

Re: Anmeldung Gewerbe

Verfasst: 3. Jan 2017, 18:32
von Gertrud1927
Hallo. Bei DU gibt es Versorgung und dann gilt das BeamtVG. Ich denke im BeamtVG § 53 steht das. Unter Abs 7 steht etwas von Gewerbebetrieb.

Re: Anmeldung Gewerbe

Verfasst: 4. Jan 2017, 09:43
von ZmV
Guten Morgen,

danke für die Antwort. Den § kenn ich aber muss gestehen auch nur die Hälfte davon wirklich zu verstehen.
Aber dem Dienstherrn muss ich mitteilen das ich ein Gewerbe angemeldet habe? Also direkt? Oder erst wenn Umsätze generiert wurden?
Gruß

Re: Anmeldung Gewerbe

Verfasst: 8. Jan 2017, 23:31
von Mikesch
Die Nebentätigkeit oder Gewerbe muss noch vor Ausübung angemeldet werden und genehmigt sein.