Anmeldung Gewerbe
Verfasst: 3. Jan 2017, 17:28
Abend zusammen,
ich weiß das man den Dienstherrn mitteilen muss/fragen muss wenn man eine Nebentätigkeit ausübt. Gilt das gleiche auch wenn ich ein "Nebengewerbe" anmelde?
Außerdem wie verhält sich das dann mit den Einnahmen wenn es zu einer Dienstunfähigkeit kommt? Wird das 1:1 so angerechnet wie bei einem "normalen" Nebenjob?
Gruß
ich weiß das man den Dienstherrn mitteilen muss/fragen muss wenn man eine Nebentätigkeit ausübt. Gilt das gleiche auch wenn ich ein "Nebengewerbe" anmelde?
Außerdem wie verhält sich das dann mit den Einnahmen wenn es zu einer Dienstunfähigkeit kommt? Wird das 1:1 so angerechnet wie bei einem "normalen" Nebenjob?
Gruß