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Diensthaftpflichtversicherung für Anwärter notwendig?

Verfasst: 12. Jul 2008, 11:52
von Frau Müller
Hallo zusammen,

ist für einen Anwärter eine Diensthaftpflichtversicherung unerlässlich? Der Versicherungsmakler meinte zwar JA, aber das muss ja nichts heißen :roll:

Verfasst: 14. Jul 2008, 01:45
von Mikesch
Vorsatz schließe ich jetzt mal aus...
Bei Fahrlässigkeit zahlt die Verwaltung, bei grober Fahrlässigkeit nicht.
Bei grober Fahrlässigkeit zahlt auch keine Versicherung.
Ergo, eine Dienst-Haftpflichtversicherung ist erst mal nonsens.

Allerdings kann eine Haftpflichtversicherung auch so eine Art Rechtsschutz sein. Zahlt die nicht, bietet sie Argumentationshilfen gegen die Verwaltung, dass es sich vielleicht um eine Fahrlässigkeit gehandelt haben kann.
Ist IMHO aber eher marginaler Natur, die Beiträge dafür lohnen kaum.

Tankst Du Vergaserkraftstoff in Deinen Diesel, fährst bei Rot über die Ampel, fährst ohne Licht, schießt einen Menschen ohne Grund zum Krüppel...
... alles grobe Fahrlässigkeit, wo auch keine Versicherung zahlt.

Der Streitpunkt ist immer Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit. Hier hilft nur argumentieren. Da helfen nur ein gesundes Hirn mit Schreibtalent oder Fachleute. Die Kosten sind zumeist geringer, als jahrelang für eine Versicherung zu zahlen.

Ich halte eine Diensthaftpflicht auch in Anbetracht der Wahrscheinlichkeit des Falles des Falles nur für eine gesicherte Einnahmequelle für Versicherungen.

Mein Tipp:
Spar Dir das Geld, Versicherungsvertreter wollen eh nur Dein Bestes, nämlich Dein Geld und eine Provision!

cu,
Mikesch

... der in gut 30 Jahren so einiges in der Verwaltung ohne zu zahlen geschrottet hat.