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Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 20. Dez 2016, 08:27
von Foxi
herr b hat geschrieben:Also ich bin der Meinung das man von der Mindestversorgung doch leben kann. Ich bekomme auch nur die Mindestversorgung, lebe getrennt und bin unterhaltspflichtig. Trotzdem komme ich über die Runden. Man muss sich zwar etwas einschränken, aber es funktioniert.
herr b, so ganz ohne 450 € Job? Habe eigentlich auch keine hohen kosten, würde lieber heute als gestern in DDU gehen, aber denke immer, damit kommt man doch niemals hin. Bin in einer ähnlichen Situation wie Du, meine Scheidung steht irgendwann noch bevor. Da will ich aber noch nicht grossartig drüber nachdenken :roll:

Wenn ich nicht so viel von Ängsten getrieben wäre, wäre ich vermutlich schon in DDU :cry:

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 20. Dez 2016, 12:24
von herr b
Ich darf sowieso nur 880€ für mich behalten, der andere Rest geht ja für Unterhalt drauf. Wenn ich jetzt auf 450€ was machen würde, dann würde ein Großteil davon in die Tasche meiner Noch Frau wandern. Also bleibe ich zu Hause und tu mir keinen Stress an.
Davon mal ab hat mich der ganze Stress den ich hatte krank gemacht. Ich wohne "relativ" günstig in einer gepflegten Gegend und kann mich nicht beschweren.
Das einzige was mich immer wieder finanziell aus der Bahn haut sind die Anwaltskosten. Man bekommt zwar Verfahrenskostenhilfe etc, aber damit sind längst nicht alle Kosten abgedeckt. Und davon mal ab, meine Noch Frau und ihr neuer wohnen in unserem gemeinsamen Haus und haben zusammen um die 3500-4000€, da sehe ich es echt nicht ein ihr noch mehr Geld in den A*** zu blasen.
Meine Gesundheit geht vor, die habe ich nur einmal, die hat aber schon genug gelitte. Umsonst gehts ja nicht in die dDU...

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 20. Dez 2016, 17:46
von Torquemada
Wundert mich etwas. Normalerweise müsste dir deine Frau eher Unterhalt zahlen, weil du in der Ehe krank geworden bist.

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 21. Dez 2016, 08:18
von Foxi
herr B, das kann ich völlig verstehen. Da würde ich nicht anders handeln. Mal sehen, wie lange ich noch durchhalte...Magengeschwür ist ja schon vorhanden :roll:

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 21. Dez 2016, 09:42
von herr b
Torquemada hat geschrieben:Wundert mich etwas. Normalerweise müsste dir deine Frau eher Unterhalt zahlen, weil du in der Ehe krank geworden bist.
Bisschen falsch ausgedrückt, der Unterhalt ist für die Kinder... Davon mal ab, es hat ja nicht nur mit der Ehe zu tun das ich krank geworden bin, der Dienst hat mir den Rest gegeben.

@foxi
zieh einen Schlussstrich, du wirst sonst dran kaputt gehen. Ich kenne das selber nur allzugut.

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 21. Dez 2016, 12:32
von zeerookah
@foxi
Manchmal ist es besser
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 22. Dez 2016, 19:51
von Andi12
Ich bin seit Januar im Vorruhestand, mit grade mal 50, war Briefträger.. und habe der Firma ohne großes Bedauern Goodbye gesagt... immer mehr Streß, immer schlechtes Arbeitsklima, und so weiter. Vom Geld her paßt das schon relativ gut, das, was ich verlor, holt meine Frau mit Teilzeitarbeit wieder rein.

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 8. Feb 2017, 16:50
von Torquemada
beamter seit geburt hat geschrieben: 8. Feb 2017, 15:59 Hallo,
hat jemand von euch eine BU oder DU Versicherung? Wird die auf die Vorruhestand Bezüge angerechnet? Also so wie Nebenverdienst?
Leistungen einer BU- oder DU-Versicherung werden nicht auf eine Pension angerechnet. Sie unterliegen allerdings mit ihrem Ertragsanteil (Stichwort "Abgekürzte Leibrente") der Steuerpflicht.

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 8. Feb 2017, 19:15
von Torquemada
beamter seit geburt hat geschrieben: 8. Feb 2017, 18:18 also als bsp. bekomme ich als DDU mindestpen. 1.500 € Brutto und 1000 € aus der Privaten BU muss ich 2.500 € versteuern?
Nein. Du musst 1500 Euro plus den Ertragsanteil der sogenannten "abgekürzten Leibrente" versteuern.

Tabelle findest du hier:

https://dejure.org/gesetze/EStDV/55.html

Ein Beispiel:

Du wirst mit 45 Jahren in den Ruhestand versetzt und deine Versicherung zahlt bis zum 65 Lebensjahr die 1000 Euro Brutto.
Die Restlaufzeit beträgt also 20 Jahre.
Somit sind 21 Prozent Ertragsanteil steuerpflichtig und werden im Folgejahr mit der Einkommensteuererklärung vom Finanzamt der Besteuerung unterzogen. Hierauf gibt es einen Werbungskosten-Pauschbetrag von jährlich 102 Euro separat.

Bist du 50 Jahre alt und hast Zahlungen bis 60 Jahre zu erwarten, beträgt der Ertragsanteil 12 Prozent.
Bist du 35 Jahre alt und hast Tahlungen bis 62 Jahre zu erwarten, beträgt der Ertragsanteil 28 Prozent.

Ich hoffe, dir weitergeholfen zu haben.

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 8. Feb 2017, 20:15
von Torquemada
beamter seit geburt hat geschrieben: 8. Feb 2017, 19:40 das heißt in bsp 1 müsste ich 210 € versteuern von meinen 1000 € brutto ...
Ja.

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 9. Feb 2017, 19:59
von Torquemada
Nein. Bitte eigenen Thread eröffnen, weil das mit diesem Thread nichts direkt zu tun hat.

Re: Vorruhestand: Wie geht es euch damit?

Verfasst: 13. Feb 2017, 13:57
von Mikesch
Dem Wunsche, die OT-Beiträge auszulagern ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Also bitte Topic bleiben oder neuen Thread eröffnen.

Re: Nach DU

Verfasst: 21. Jun 2017, 11:37
von Posttussi
SamsungBrother hat geschrieben: 21. Jun 2017, 07:44 Hallo,

meine Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit steht in den nächsten Wochen bevor. Ich warte nur noch auf die Urkunde, dann ist meine Beamtenlaufbahn scheinbar beendet. Das ist ein merkwürdiges Gefühl und das hängt auch mit meinem Alter von erst 47 Jahren zusammen. Eine Reaktivierung könnte dies natürlich wieder rückgängig machen. Aber aufgrund der Vorgeschichte bis zur Pensionierung ist das von beiden Seiten aber wohl eher nicht gewünscht.
Was mich beschäftigt ist aber, wie andere Menschen mit mir umgehen werden. Beamte stehen oft genug wegen diverser Vorteile gegenüber anderen Arbeitern und Angestellten in der Kritik. Als Frühpensionär sicher nochmals mehr oder welche Erfahrungen macht ihr damit?
Es wäre nett, wenn sich dazu mal einige Betroffene melden könnten, welche Erfahrungen sie nach der frühzeitigen Pensionierungen gemacht haben. Vielleicht auch damit, was sie mit der freien Zeit dann angefangen haben.

Vielen Dank!
Hallo SamsungBrother.

es steht Dir ja nicht auf der Stirn geschrieben dass Du Frühpensionär bist und Du wirst damit sicher auch nicht hausieren gehen.Fremde geht es nichts an,eventuelle Fragen ignoriere einfach.

Dein Familien-und Freundeskreis wird ja sicher eingeweiht sein und Dich auch als junger Ruheständler akzeptieren,und wenn nicht,dann sch...drauf,hast Du nichts dran verloren.

Hast Du eine eigene Familie mit der Du Freizeit erleben kannst? Kinder?
ansonsten bietet sich da doch alles mögliche...hast Du ein bestimmtes Hobby was Du dann besser betreiben kannst?

Du hast ja auch den super Vorteil dass Du noch relativ jung bist und mit Deinem Leben was anfangen kannst.Es gibt es nämlich...ein Leben NACH der Post...

also:nicht jedem auf die Nase binden dass Du Ruheständler bist,da kannst Du u.U.eine Neiddebatte auslösen.

Alles Gute und willkommen im Club

Posttussi

Re: Nach DU

Verfasst: 21. Jun 2017, 12:22
von NRW'lerin
Hallo Samsung Brother,

ich hatte im Winter (Januar/Februar) einen vergleichbaren Thread eröffnet (Vorruhestand- wie geht es euch damit?). Schau doch da mal rein.
Es kamen zahlreiche Antworten.

Alles Gute, NRW'lerin

Re: Nach DU

Verfasst: 21. Jun 2017, 14:54
von Hauseltr
Ich warte nur noch auf die Urkunde, dann ist meine Beamtenlaufbahn scheinbar beendet.

Mit Versetzung in den Ruhestand endet lediglich das aktive Beamtenverhältnis, dies stellt keine Entlassung dar, der Beamte bleibt als Ruhestandsbeamter seiner bisherigen Dienststelle mit fortbestehenden Rechten (z.B. Ruhestandsbezüge, Beihilfe im Krankheitsfall) und Pflichten (Verschwiegenheit, Meldung von Nebeneinnahmen) verbunden (Aus Wikipedia).

Wer also als Beamter i.R. die berühmten "Goldenen Löffel" klaut, kann jederzeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
Das wird dann für den Betroffenen finanziell aber sehr bitter!