Schon wieder Vorladung zum Amtsarzt
Verfasst: 11. Nov 2016, 17:36
Hallo!
Langsam werde ich Stammgast beim Amtsarzt. Ich bin im Mai 2015 wegen Dienstunfähigkeit (psych. Erkrankung) in den Ruhestand versetzt worden aufrund eines amtsärztlichen Gutachtens vom Februar 2015. Im Gutachten empfahl der Amtsarzt eine Nachuntersuchung nicht vor Ablauf eines Jahres. Im März 2016 fand die Nachuntersuchung statt. Der Amtsarzt attestierte weiterhin DU und schreibt ausdrücklich, dass er eine erneute Nachuntersuchung, außer wenn ich sie selbst beantragen würde, für entbehrlich hält. Auch hält er weitere psychotherapeutische Behandlungen für nicht erfolgversprechend.
Jetzt, also nur 8 Monate später, fordert mich meine ehemalige Dienststelle, eine Kommunalbehörde in Nds., plötzlich erneut zur amtsärztlichen Untersuchung auf, wohl auf Veranlassung des Versorgungsamtes oder zumindest um das neue Gutachten dem Versorungsamt vorzulegen.
Ich fühle mich ein wenig genötigt.
Kann ich die Untersuchung verweigern? Welche Folgen hätte das? Besteht ein Widerspruchsrecht? Wäre der Personalrat meiner früheren Behörde noch Ansprechpartner?
Vielen Dank für eure Antworten!
Langsam werde ich Stammgast beim Amtsarzt. Ich bin im Mai 2015 wegen Dienstunfähigkeit (psych. Erkrankung) in den Ruhestand versetzt worden aufrund eines amtsärztlichen Gutachtens vom Februar 2015. Im Gutachten empfahl der Amtsarzt eine Nachuntersuchung nicht vor Ablauf eines Jahres. Im März 2016 fand die Nachuntersuchung statt. Der Amtsarzt attestierte weiterhin DU und schreibt ausdrücklich, dass er eine erneute Nachuntersuchung, außer wenn ich sie selbst beantragen würde, für entbehrlich hält. Auch hält er weitere psychotherapeutische Behandlungen für nicht erfolgversprechend.
Jetzt, also nur 8 Monate später, fordert mich meine ehemalige Dienststelle, eine Kommunalbehörde in Nds., plötzlich erneut zur amtsärztlichen Untersuchung auf, wohl auf Veranlassung des Versorgungsamtes oder zumindest um das neue Gutachten dem Versorungsamt vorzulegen.
Ich fühle mich ein wenig genötigt.
Kann ich die Untersuchung verweigern? Welche Folgen hätte das? Besteht ein Widerspruchsrecht? Wäre der Personalrat meiner früheren Behörde noch Ansprechpartner?
Vielen Dank für eure Antworten!