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Bezügezahlung

Verfasst: 18. Okt 2016, 07:36
von pensionsmäx
Hallo-

kurze Frage:
Stimmt es, daß die Besoldung für November bereits am 28.10. auf dem Konto sein muss?

Danke im Voraus!

pensionsmäx

Re: Bezügezahlung

Verfasst: 18. Okt 2016, 08:24
von Posttussi
freshair hat geschrieben:Normalerweise sollte man über die Bezüge am Monatsersten verfügen können.

In den Bundesländern, in denen der 31.10.2016 ein gesetzlicher Feiertag ist, sollten daher die Bezüge bereits am 28.10.2016 auf dem Konto sein (da die Banken am 29.-31. nicht arbeiten).

In den übrigen Bundesländern sollten die Bezüge am 31.10.2016 auf dem Konto sein.
Der 31.10. ist kein Feiertag,Du meinst wohl den 1.11.....

Re: Bezügezahlung

Verfasst: 18. Okt 2016, 08:34
von Torquemada
Posttussi hat geschrieben:
freshair hat geschrieben:Normalerweise sollte man über die Bezüge am Monatsersten verfügen können.

In den Bundesländern, in denen der 31.10.2016 ein gesetzlicher Feiertag ist, sollten daher die Bezüge bereits am 28.10.2016 auf dem Konto sein (da die Banken am 29.-31. nicht arbeiten).

In den übrigen Bundesländern sollten die Bezüge am 31.10.2016 auf dem Konto sein.
Der 31.10. ist kein Feiertag,Du meinst wohl den 1.11.....
Der Reformationstag ist seit der Wiedervereinigung gesetzlicher Feiertag in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
2017 wird der 31.Oktober ausnahmsweise in allen Bundesländern gesetzlicher Feiertag sein. Dies zum Gedenken an das 500.Jubiläum des Reformationsbeginns.

Re: Bezügezahlung

Verfasst: 18. Okt 2016, 09:10
von pensionsmäx
Okay, danke an alle.
War mir bezgl. des teilweisen Feiertages nicht mehr so sicher....

Re: Bezügezahlung

Verfasst: 18. Okt 2016, 10:08
von Posttussi
freshair hat geschrieben:
Posttussi hat geschrieben:
freshair hat geschrieben:Normalerweise sollte man über die Bezüge am Monatsersten verfügen können.

In den Bundesländern, in denen der 31.10.2016 ein gesetzlicher Feiertag ist, sollten daher die Bezüge bereits am 28.10.2016 auf dem Konto sein (da die Banken am 29.-31. nicht arbeiten).

In den übrigen Bundesländern sollten die Bezüge am 31.10.2016 auf dem Konto sein.
Der 31.10. ist kein Feiertag,Du meinst wohl den 1.11.....
Der 1.11. ist übrigens auch nicht in allen Bundesländern ein Feiertag!
ich weiss....

Re: Bezügezahlung

Verfasst: 20. Okt 2016, 15:42
von Gerda Schwäbel
freshair hat geschrieben:In den übrigen Bundesländern sollten die Bezüge am 31.10.2016 auf dem Konto sein.
"Sollten" klingt durchaus logisch. Tatsächlich angewiesen werden die Zahlungen des Bundes - wir sind ja hier im Unterforum "Bundesbeamte" - aber für alle Beamten, Pensionäre und Beschäftigten mit der Wertstellung am 28. Oktober. Es wird nicht nach Wohnort, Beschäftigungsort oder Sitz de Bank unterschieden.