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Erhöhung der Mindestversorgung bei Dienstunfähgikeit

Verfasst: 3. Okt 2016, 10:17
von ZmV
Guten Morgen zusammen,

eine Kollegin sagte mir das die Höhe der Dienstunfähigkeitspension also die Mindestversorgung dieses Jahr angehoben wurde oder wird.
Bis jetzt hab ich im Netz aber noch nichts dazu gefunden.
Weiß jemand etwas genaueres darüber?
Da bei mir die Pensionierung wohl auch ansteht wäre diese Info schon interessant.
Vielen dank für eure Antworten

Re: Erhöhung der Mindestversorgung bei Dienstunfähgikeit

Verfasst: 3. Okt 2016, 10:45
von Herm
Mindestversorgung Bund (A4) 2016 ohne FZ(ledig)

A4

2473.81 Euro x 0,99010 = 2449,32 Euro

2449,32 : 100 = 24,49 mal 65 %
= 1592,06 plus 30,68 Euro = 1622,74 Euro

minus § 50 (1,175%) = 1603,67 Euro Brutto ( Alt 1569,81 Euro
also plus 33,86 Euro brutto)

Steuer:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2016/?

1. Feb. 2017 1638,98 Euro (plus 35,31 Brutto zu 2016)
(Nach Abzug von $ 50 für die Pflegeleistungen 1,275 % 2017.)