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Mindestversorgung NRW

Verfasst: 30. Sep 2016, 19:14
von wolfi049
Hallo Leute,

die Mindestversorgung beträgt ja seit neustem 61,6% der Endstufe (ES) von A5.
Wie ist die Berechnung bei einem verheirateten Beamten mit einem Kind?

a) 61,6% von ES A5 + Familienzuschlag 2 oder
b) 61,6% von ( ES A5 + Familienzuschlag 2)

bei a) wäre die Summe höher.

oder ganz anders?

Danke für Eure Hilfe

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 30. Sep 2016, 21:14
von Torquemada
Der Anteil für das Kind wird immer voll bezahlt.

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 1. Okt 2016, 09:14
von wolfi049
Also
61.6% von (ES A5+FZ1) + FZ2 ?

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 3. Okt 2016, 15:55
von herr b
So wolfi, hoffe ich kann dir mal helfen. Bei mir ganz aktuell mein Versorgungsbescheid.
Amtsunabhängige Mindestversorgung: 1612,93€
Familienzuschlag für 2 Kinder: 244,61€
Brutto sind es bei mir also 1857,54€ Mindestversorgung als (noch) verheirateter mit 2 Kindern.
Bin auf LStK 4 und werde wohl um die 1650€ Netto bekommen.

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 4. Okt 2016, 08:54
von wolfi049
Hallo Herr b.
Danke, aber wie setzt sich die Summe zusammen?
Wenn ich 61.6% von der Endstufe A5 (2620,85€) rechne bin ich bei 1644,44€. Da ist der Familienzuschlag 1 (119,82€) noch nicht mit eingerechnet.
Wäre schön wenn du das vielleicht aufklären könntest.

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 4. Okt 2016, 10:49
von herr b
Hier mal die komplette Berechnung wie sie im Bescheid aufgeführt ist:

Grundgehalt Versorgung A7 Stufe 7 2552,02€
Fam Zuschlag Stufe 1 ggf zur Hälfte 122,34€
Strukturzulage 19,98€

Summe der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge 2694,34€
x Ruhegehaltssatz 56,23 v.H. (* das ist mein persönlich erdienter Prozentsatz!)

Erdientes Ruhegehalt 1515,03€

Versorgungsabschlag: 10,80 v.H

Erdientes Ruhegehalt 1515,03€
- Versorgungsabschlag 10,80 v.H. 163,62€
+ Fam Zuschlag f. 2 Kinder 219,07€
= erdienter Versorgungsbezug 1571,07€

Berechnung Mindestversorgung Amtsabhängig


Amtsabhängige Mindestversorgung 943,02€
+ Fam Zuschlag für 2 Kinder 219,66€
Amtsabhängige Mindestversorgung inkl Fam Zuschlag für 2 Kinder 1162,68€


Berechnung Amtsunabhängige Mindestversorgung

Amtsunabhängige Mindestversorgung 1612,93€
+ Fam Zuschlag für 2 Kinder 244,81€
= Amtsunabhängige Mindestversorgung inkl. fam Zuschlag für 2 Kinder 1857,54€

Ergebnis: Amtsunabhängige Mindestversorgung, Zahlbetrag Brutto 1857,54€


Davon mal ab, in NRW ist A5 Stufe 10 bei 2496,05€ Brutto, dann kommen je nach Einsatz/Tätigkeit ja Zulagen dazu. Ich gehe davon aus das du im Strafvollzug tätig warst. Da kommt dann ja nur die Struktuzulage in Höhe von 19,98 dazu. Und halt der Fam Zuschlag je nach persönlichen Verhältnissen.
Hoffe konnte dir etwas helfen, ansonsten bei Fragen einfachh ne PN senden.
Gruß
der herr b

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 4. Okt 2016, 15:58
von wolfi049
Danke. Sehr gutt.

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 4. Okt 2016, 20:00
von wolfi049
Hallo Herr b.
Nochmal auf die Summe. Meine genannte Summe von 2620.85€ Ist schon richtig ( neuste Tabelle unter Berücksichtigung des aufgeteilten "Weihnachtsgeldes")

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 5. Okt 2016, 18:57
von herr b
OK, Das wird aber erst ab 01/2017 zählen. Das was ich geschrieben habe ist das aktuellste was ich habe. Habe noch einen Antrag auf vorrübergehende Erhöhung der Bezüge gestellt, auch noch andere Zeiten nachgewiesen die als ruhegehaltsfähig anerkannt werden kann.
Mal sehen wann ich den endgültigen Bescheid bekomme

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 6. Okt 2016, 06:34
von wolfi049
Wünsche die Viel Glück

Re: Mindestversorgung NRW

Verfasst: 11. Okt 2016, 13:15
von herr b
So wolfi, mein Versorgungsbescheid wurde neu festgesetzt. Hatte ja jetzt noch meine Ausbildung sowie andere Tätigkeiten nachgewiesen.
Mein persönlicher Ruhegehaltssatz steigt auf 63,21%. Meine Mindestversorgung beträgt nun 1863,64€ Brutto