Teilzeit - Pensionsansprüche
Verfasst: 18. Sep 2016, 17:04
Guten Tag,
meine Frage ist, wie sich die Pensionsansprüche bei Teilzeitarbeit verhalten.
Mal folgende Annahme: Person X arbeitet bis 67 und hat dann ~71 % des letzten Gehaltes als Pension.
Wie verhält sich das, wenn diese Person nur 50 % Teilzeit sein ganzes Leben gearbeitet hat.
Der Jahressatz beläuft sich ja auf 1,79375 und wird um den Faktor von 50 % für die Zeit als Teilzeitkraft gemindert.
Hier meine Frage: Wird derjenige dann nicht doppelt gestraft? Nach meinem Empfinden muss die Teilzeitkraft dann eben ~71 % des bei ihr um 50 % geminderten letzten Gehaltes erhalten. Nach dieser Rechnung bekommt sie aber doch nur ~35% von ihrem geminderten Gehalt, oder denke ich hier falsch?
Viele Grüße
meine Frage ist, wie sich die Pensionsansprüche bei Teilzeitarbeit verhalten.
Mal folgende Annahme: Person X arbeitet bis 67 und hat dann ~71 % des letzten Gehaltes als Pension.
Wie verhält sich das, wenn diese Person nur 50 % Teilzeit sein ganzes Leben gearbeitet hat.
Der Jahressatz beläuft sich ja auf 1,79375 und wird um den Faktor von 50 % für die Zeit als Teilzeitkraft gemindert.
Hier meine Frage: Wird derjenige dann nicht doppelt gestraft? Nach meinem Empfinden muss die Teilzeitkraft dann eben ~71 % des bei ihr um 50 % geminderten letzten Gehaltes erhalten. Nach dieser Rechnung bekommt sie aber doch nur ~35% von ihrem geminderten Gehalt, oder denke ich hier falsch?
Viele Grüße