Hallo liebe Community,
ich hoffe dass mir jemand mir bei meinem Fall helfen kann.
Undzwar habe ich hier PKV Anträge von Debeka und DBV liegen, finde die Debeka schon gut und würde da unterkommen wollen. Nun, wurden hier Vorerkrankungen abgefragt; Zu meiner Krankengeschichte: hatte 2009 einen epileptischen Anfall. Anschließend wurde bis 2013 mit Medikamenten behandelt und seitdem habe ich jährlich 1x eine EEG-Kontrolle. Bis dato keinerlei weitere Beschwerden gehabt. Das heißt, es blieb nur bei einem Anfall.
Ansonsten keinerlei Vorerkrankungen bzw. für die Risikoprüfung verwertbare Vorfälle. Bin Mitte 20.
Meint ihr, dass ich trotz 7 jähriger Anfallfreiheit einen Risikozuschlag bekomme? oder überhaupt abgelehnt werde? Gibt es eine Chance auf Normalaufnahme ohne Zuschlag usw?
Wie kann ich das am besten in dem Antrag einbringen? Einen Extra-Brief hinzufügen wo ich alles nochmal genau aufschreibe?
PKV - einmaliger epileptischer Anfall
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Re: PKV - einmaliger epileptischer Anfall
und eine schriftliche Stellungnahme (Attest)des behandelnden Arztes über den Zustand der Erkrankung und Prognoseeinschätzung über die weitere Genesung.TonyG hat geschrieben:Einen Extra-Brief hinzufügen wo ich alles nochmal genau aufschreibe?
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: PKV - einmaliger epileptischer Anfall
Hallo TonyG,
ich würde erst mal fragen, wie gesichert die Diagnose ist, welcher Art der Anfall war und wie die Aussichten sind. Da ich keine med. Ktn. ha b, geziehe ich mich mal auf Wikipedia, das da sagt u.a.:
Je nachdem, wie dein sog. einmaliger epileptischer Anfall einzuordnen ist und welche Auslöser er hatte, solltest du das zuvor anhand der ärztlichen Befunde und verfügbarer Unterlagen erst mal abklären. Der Versicherer wird sicher die schlechtestmögliche Variante unterstellen, selbst wenn die Diagnose u.U. so vielleicht gar nicht gsichert ist.
es grüßt Frank Reich
ich würde erst mal fragen, wie gesichert die Diagnose ist, welcher Art der Anfall war und wie die Aussichten sind. Da ich keine med. Ktn. ha b, geziehe ich mich mal auf Wikipedia, das da sagt u.a.:
als "harmlosere" Variante. Zudem sind demzufolge auch die Zusammenhänge noch nicht vollständig geklärt.Ursachen von Gelegenheitskrämpfen:
Fieber (Fieberkrämpfe bei Kindern)
Schlafentzug
exzessive körperliche Anstrengung
Flimmerlicht mit Stroboskopeffekt, z. B. in Diskotheken
Hypoglykämie (Unterzuckerung) bei Diabetikern[3]
Drogen, z. B.:
Alkoholvergiftung
(beginnender) Alkoholentzug
Ecstasy
Kokain
therapeutische Psychopharmaka, z. B.:
Amitryptilin
Je nachdem, wie dein sog. einmaliger epileptischer Anfall einzuordnen ist und welche Auslöser er hatte, solltest du das zuvor anhand der ärztlichen Befunde und verfügbarer Unterlagen erst mal abklären. Der Versicherer wird sicher die schlechtestmögliche Variante unterstellen, selbst wenn die Diagnose u.U. so vielleicht gar nicht gsichert ist.
es grüßt Frank Reich
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Re: PKV - einmaliger epileptischer Anfall
Sicher, dibedupp
aber auch, das
"Bis dato keinerlei weitere Beschwerden gehabt. Das heißt, es blieb nur bei einem Anfall."
Es soll nur ein Hinweis sein, scheinbar feststehende Tatsachen auch mal zu hinterfragen. Es ist kein Geheimnis mehr, dass gern - und bevorzugt bei Privatversicherten - Sachen diagnostiziert und Behandlungen durchgeführt werden, die dem tatsächlichen Gesundheitszustand so gar nicht gerecht werden (zurückhaltend ausgedrückt).
Einsicht in die vollständige Patientenakte bringt da manchmal Unglaubliches ans Tageslicht, so meine Erfahrung. Muss nicht sein, kann aber ...
es grüßt Frank Reich
aber auch, das
"Bis dato keinerlei weitere Beschwerden gehabt. Das heißt, es blieb nur bei einem Anfall."
Es soll nur ein Hinweis sein, scheinbar feststehende Tatsachen auch mal zu hinterfragen. Es ist kein Geheimnis mehr, dass gern - und bevorzugt bei Privatversicherten - Sachen diagnostiziert und Behandlungen durchgeführt werden, die dem tatsächlichen Gesundheitszustand so gar nicht gerecht werden (zurückhaltend ausgedrückt).
Einsicht in die vollständige Patientenakte bringt da manchmal Unglaubliches ans Tageslicht, so meine Erfahrung. Muss nicht sein, kann aber ...
es grüßt Frank Reich
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Re: PKV - einmaliger epileptischer Anfall
Komplett ablehnen geht nicht mehr. Risikozuschlag maximal 30 Prozent für Beamte....