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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 26. Jan 2017, 10:00
von Telekommi
Und es wird weiter Gas gegeben:
Am 25.01.2017 berät die Bundesregierung den Entwurf.
Quelle: streng geheim.

Hallo,
leider aber nicht in der Kabinettssitzung behandelt worden.
Habe mir im Internet die Inhalten der gestrigen Kabinettssitzung angesehen.
Nicht dabei gewesen.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 26. Jan 2017, 10:01
von Telekommi
zeerookah hat geschrieben: 25. Jan 2017, 14:20 Ich vermute mal als Hintergedanken dir im Nachhinein dann noch 10,8% abzuziehen. Wie bei DDU um einfach Pensionslasten zu sparen.
tja, wenns den mal 10,8 sind. Gem. Gesetz ist dies nur bei Ausscheiden in DDU 10,8%, ansonsten bis zu 14,4%.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 26. Jan 2017, 15:03
von AndyO
Telekommi hat geschrieben: 26. Jan 2017, 10:01 tja, wenns den mal 10,8 sind. Gem. Gesetz ist dies nur bei Ausscheiden in DDU 10,8%, ansonsten bis zu 14,4%.
gut, das Angebot muss ja irgendwie oberhalb der DDU liegen. Hier wären ja erst mal die 5 Jahre zu betrachten, die bei DDU zwischen 55 und 60 zu 2/3 anerkannt werden und davon dann wieder gewichtete 10,8% abzuziehen. So weit liegt die 55er ohnehin nicht oberhalb der DDU. Und genau Letzere will man ja massenhaft vermeiden, damit niemand auf die Idee kommt, die Arbeitsverhältnisse mit den vorsätzlichen Kinderlandverschickungen zu hinterfragen. :evil:

Nach der Privatisierung und vor der 55er waren wir mit Abstand auf TOP 1 der DDU-Liste. Erst mit der 55er durften die Lehrer wieder Platz 1 übernehmen. Und von den heutigen Beamten konnte keiner wissen, auf was er sich 20 Jahre später mit der DTAG eingelassen hat...

Ich kenne einige Kollegen die mit DDU raus sind. Die hatten noch BUV'en mit DDU-Klausel. Als ich das Geld dafür hatte, hatten die Versicherungen diese schon gestrichen oder mit den Beiträgen vergoldet. Und wenn man hier den Raktivierungsthread liest, fällt einem ja auch nix mehr ein...

Also hoffen wir mal, dass es bei dem bleibt, was Verdi veröffentlicht hat.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 28. Jan 2017, 22:31
von Huschteguzzle
Die geheime Quelle scheint schon zu stimmen:

http://www.dpvkom.de/aktuelles/news/bun ... ruhestand/

Die Sache scheint der Bundesregierung aber irgendwie peinlich zu sein

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Feb 2017, 22:37
von Huschteguzzle
Ja, scheint so als läuft da was mit Vorruhestand, möglicherweise auch bei der Post, wo ich arbeite. Habe noch einen pubertierenden Jugendlichen zu Hause der mir so doch mal nützlich sein könnte; so könnte ich zum Nulltarif mein soziales Engagement nachweisen :roll: Leider habe ich wegen Teilzeitarbeit etwas wenig Dienstjahre sonst wäre ich begeistert. Vielleicht doch Altersteilzeit und dann mit 63 plus x in DDU ohne Abschläge? Aber gibt es dann noch diese Regelung?
Fragen über Fragen. Wir haben einfach zu viele Wahlmöglichkeiten - da sind wir lieber leise am Stammtisch- aber hier kann man ja frei reden :D

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Feb 2017, 13:05
von Telekommi
Tja, dann warten wir mal ab, wie die sog. "Detailregelungen" aussehen, die zwischen den PNU und dem Ministerium besprochen und ausgehandelt werden.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Feb 2017, 15:09
von Huschteguzzle
dibedupp hat geschrieben: 3. Feb 2017, 10:41
Huschteguzzle hat geschrieben: 2. Feb 2017, 22:37 Vielleicht doch Altersteilzeit und dann mit 63 plus x in DDU ohne Abschläge? Aber gibt es dann noch diese Regelung?
Kannst du das mal näher erklären, wie das funktionieren soll?
    Na, ich spare ja jetzt schon in mein Lebensarbeitszeitkonto und arbeite dann in Altersteilzeit mit der Hälfte der WAZ. Falls ich mit 63 Jahren gesundheitlich nicht mehr fit bin ginge ich wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand und hätte dann ja auch keinen Versorgungsabschlag . Gegenüber dem Vorruhestand in diesem Jahr hätte dies den Vorteil, dass ich noch für fünf Jahre Pensionsansprüche erwerben könnte.

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 6. Feb 2017, 14:34
    von aquaplex

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 6. Feb 2017, 20:30
    von Holzkohl
    Kann mir jemand eine Auskunft geben,ob man einen vorübergehenden Zuschlag zur Pension für erworbene Rentenansprüche bis zum erreichen des Rentenbezugsalter bekommt, wenn man sich für den Vorruhestand entscheidet? Bei DDU ist das glaube ich möglich. Vielen Dank schon mal!

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 14. Feb 2017, 16:56
    von Manitu
    Also ich finde es gut, dass es das Gesetz zum Vorruhestand weiterhin - wenn auch in etwas abgeänderter Form - geben wird. Entgegen kommt mir noch die Herabsetzung bzw. Entfernung des Berechnungsalters im BeamVG (Stichwort: Vollendung des 17. Lebensjahr), da ich mit 15 Jahren bereits meine Lehre begonnen habe. Ich glaube, dass ich zum Ende des Jahres gehen werde.

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 14. Feb 2017, 17:52
    von zeerookah
    Manitu hat geschrieben: 14. Feb 2017, 16:56 Entgegen kommt mir noch die Herabsetzung bzw. Entfernung des Berechnungsalters im BeamVG (Stichwort: Vollendung des 17. Lebensjahr), da ich mit 15 Jahren bereits meine Lehre begonnen habe.
    Wo steht das denn? Link?

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 14. Feb 2017, 18:10
    von Manitu
    Hallo zeerookah,

    https://de.m.wikipedia.org/wiki/Beamten ... ungsgesetz

    Text des Gesetzes anklicken. Z..B.. auf Paragraph 10 gehen.

    Das Gesetz wurde angepasst, weil es u.a. im Konflikt mit dem EU-Recht stand (Altersdiskriminierung).

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 14. Feb 2017, 20:40
    von zeerookah
    Ok, werde ich nicht draus schlau. War aber von mir nur Interessen halber gefragt. Da ich hier davon noch nichts gelesen hatte.
    Ich bin schon im Vorruhestand und habe meine Prozente (hatte auch mit 15 Jahren angefangen)
    Noch ein Tipp: Wer mindestens durchgehend für 1 Jahr beim Aufbau Ost (DDR) mitgewirkt hat, dessen Prozente zählen für diesen Zeitraum doppelt.

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 14. Feb 2017, 21:54
    von Manitu
    Vielleicht wird es mit folgendem Link deutlicher ( Auflistung der Änderungen/Streichungen im BeamtVG ).

    https://www.jurion.de/gesetze/versrueck ... 1,20170201

    Ich habe bei dem Aufbau Ost zwar auch mitgeholfen, aber nur "indirekt". War also nicht vor Ort. Egal, ich komme jetzt aber auch so annähernd an die 71,5 %.

    Grüße und einen schönen Abend an alle.

    Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

    Verfasst: 15. Feb 2017, 08:10
    von zeerookah
    Manitu hat geschrieben: 14. Feb 2017, 21:54 Vielleicht wird es mit folgendem Link deutlicher ( Auflistung der Änderungen/Streichungen im BeamtVG ).
    https://www.jurion.de/gesetze/versrueck ... 1,20170201
    Ja ist hilfreicher
    Auch interessant ist sicher für alle Ruhestands Beamte die Änderung das sie nun 525€ statt 450€ im Monat dazu verdienen können.
    § 53 wird wie folgt geändert:
    In Nummer 3 werden die Wörter "450 Euro zuzüglich des Zweifachen dieses Betrages innerhalb eines Kalenderjahres" durch die Angabe "525 Euro" ersetzt.