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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 1. Nov 2019, 15:24
von Ruheständler
Kaus hat geschrieben: 1. Nov 2019, 12:17 Du bist Techniker? Dann kennst Du bestimmt z.B. die technische Entwicklung in der Vermittlungstechnik, vom Hebdrehwähler, über den EMD-Wähler, die Einführung der digitalen Vermittlungstechnik mit EWSD und S12 Technik, bis zur derzeitigen Einführung von VOIP. Jeder dieser Entwicklungsstufe führte zu Kosteneinspaarungen, Qualitätsverbesserungen im Interesse der Kunden und Wirtschaft, und immer auch zu Personaleinsparungen. Wirtschaftliche Entwicklungen sind notwendig. Ich kenne noch Zeiten, da musste man Jahre auf seinen Telefonanschluss warten und die Kosten lagen bei über 1.000 DM.
...mal ein bisschen off Topic,ich hoffe die Mod`sind nicht zu streng mit mir ;)
ich war Techniker bei der Bundeswehr im fernmeldetechnischen Dienst im Bereich Betreiben von Dig-Vermittlungen ich kenne die Basis vom Hebdrehwähler bis hin zu VOIP-Technik,als die Privatisierung mit der BWI-IT Anfang 2007 bei den stationären fernmeldetechnischen Einrichtungen begann,waren wir natürlich alle sehr skeptisch was das uns bringen würde,bis dahin hatte unsere Dienststelle 2-3 Handys Chef u.s.w.mit der Privatisierung hatte plötzlich jeder Mitarbeiter ein aktuelles Handy bzw.Smartphone,einen dienstlichen schnellen Laptop und natürlich die neueste Technologie im Fernmeldewesen zur Verfügung.
Ergebniss: früher war das arbeiten am Kunden ruhiger nicht so unter Zeitdruck, mit der Privatisierung war Stress in der Erledigung von den vielen Service-Aufträgen an der Tagesordnung und alle paar Tage wurden Tools und Vorgaben für die Erledigung der Aufträge neu geschaffen und nicht zu vergessen es mussten diverse Grundschulungen und Weiterbildungsveranstaltungen in der halben Republik absolviert werden und das im Alter von 60 Jahren und aufwärts.
Resume: ich hab`s überlebt :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 18. Dez 2019, 19:08
von MadHeart
Hallo.
Mal ne Frage. Kann man (Fahrt)Kosten, die einem auf dem Weg zur ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, steuerlich geltend machen?
Abendlichen Gruß
Madheart

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 19. Dez 2019, 15:40
von Mutabor
MadHeart hat geschrieben: 18. Dez 2019, 19:08 Hallo.
Mal ne Frage. Kann man (Fahrt)Kosten, die einem auf dem Weg zur ehrenamtlichen Tätigkeit entstehen, steuerlich geltend machen?
Abendlichen Gruß
Madheart
schau mal hier https://www.focus.de/finanzen/steuern/a ... 09504.html
evtl. hilft dies weiter.
Scheint je Bundesland unterschiedlich zu sein," In Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg erlauben die Finanzämter den Abzug bereits, wenn die Einnahmen unter dem Freibetrag liegen und die Ausgaben die Einnahmen übersteigen. Begründung: Durch die Tätigkeit ist ein steuerlicher Verlust entstanden, der steuermindernd mit anderen Einkünften verrechnet werden kann", ich würde dies jetzt so verstehen, Einnahmen Ehrenamt 0 €, Ausgaben die Fahrtkosten, also in Rheinland-Pfalz und Berlin/Brandenburg absetzbar?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Dez 2019, 17:31
von MadHeart
Danke. Da steht aber auch immer was, dass der Aufwand nicht größer sein darf als ein Drittel einer normalen Tätigkeit.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 20. Dez 2019, 17:33
von MadHeart
Danke. Da steht aber auch immer was, dass der Aufwand nicht größer sein darf als ein Drittel einer normalen Tätigkeit.