Seite 9 von 82

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Apr 2017, 17:33
von Torquemada
1. Ja. Wenn man sie auch betreut....

2. Vorruhestand: KEINE Zurechenzeit und KEIN Abschlag

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 2. Apr 2017, 19:11
von yludwig
Torquemada,

es sind meine und natürlich betreue ich sie auch. Überlege auch bis zu meinem 55. Elternzeit mit Teilzeit zu machen. Ich frage mich nur, wie da der Nachweis über die tatsächliche Betreuung erfolgen soll. 🤔

Das mit dem Abschlag weiß ich, die 10,8% Abzug habe ich rausgerechnet. Dann muss ich also nur noch die Zurechenzeiten herausnehmen und dann müsste doch alles stimmen.

Gut ist das jeder Tag zählt und nicht nur volle Dienstjahre, hier in der Berechnung ist alles haarklein dargestellt, kann ich jedem nur empfehlen :)

Dann harre ich mal der Gesetze die da kommen :)

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 3. Apr 2017, 09:14
von Manitu
Am 27.04.17 zweite und dritte Beratung (Top 42) im Bundestag

http://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 5. Apr 2017, 15:27
von AndyO
So, ich hab mir jetzt anhand der angelesenen Gesetzestexte einen Pensionsrechner für die 55er zusammengebaut. Das Ergebnis stelle ich hier zum Zusammenstreichen zur Verfügung. Wo sind die Fehler?

Bild

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 5. Apr 2017, 16:57
von Torquemada
Der Prozentsatz pro Jahr?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 5. Apr 2017, 18:47
von EuroistUntergang
Manitu hat geschrieben: 3. Apr 2017, 09:14 Am 27.04.17 zweite und dritte Beratung (Top 42) im Bundestag

http://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen
Top 42 ist nicht auf der Liste

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 5. Apr 2017, 18:52
von Manitu
EuroistUntergang hat geschrieben: 5. Apr 2017, 18:47
Manitu hat geschrieben: 3. Apr 2017, 09:14 Am 27.04.17 zweite und dritte Beratung (Top 42) im Bundestag

http://www.bundestag.de/parlament/plenum/tagesordnungen
Top 42 ist nicht auf der Liste
Wenn Du etwas weiter runter scrollst bis zum 27.04.
( also nicht beim 26.04 schaust) :-) , dann siehst Du um 12:20 den Punkt Top 42.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 5. Apr 2017, 19:02
von zeerookah
AndyO hat geschrieben: 5. Apr 2017, 15:27 So, ich hab mir jetzt anhand der angelesenen Gesetzestexte einen Pensionsrechner für die 55er zusammengebaut. Das Ergebnis stelle ich hier zum Zusammenstreichen zur Verfügung. Wo sind die Fehler?
Mir drängt sich der Gedanke auf das die Tabelle vorn Popo ist. Da der Multiplikator x 1,79375 ist.
Und Termin 30.09.2020 ist ein bißchen arg in der Zukunft. Wer weiß denn was dann Gesetzeslage ist. Vielleicht muß dann schon jeder 2 Jahre Sozialdienst zusätzlich machen bevor er überhaupt in Pension gehen kann.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 5. Apr 2017, 19:08
von Manitu
Altlast hat geschrieben: 23. Feb 2017, 14:40 Das ganze hat doch schon ein gewisses Geschmäckle. Ein Schelm wer Absicht unterstellt.
Da läuft die Vorruhestandsregelung am 31.12.2016 aus, alle infragekommenden Beamten werden mehr oder weniger mit Hinweis auf die allerletzte Möglichkeit bedrängt das Unternehmen zu verlassen, und schwupps am 11.01.2017 tritt eine Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes in Kraft mit der bereits ruhegehaltsfähige Dienstzeiten vor dem siebzehnten Lebensjahr zur Pensionsberechnung berücksichtigt werden.
Hallo Altlast,
leg bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation auf jeden Fall Einspruch ein und bitte um Neuberechnung / Korrektur Deiner Versorgungsbezüge. Beziehe Dich dabei auf ein Urteil VGH Baden-Würtemberg vom 17.Dezember 2015. AZ 4S 1211/14

Viel Erfolg

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 5. Apr 2017, 19:25
von AndyO
zeerookah hat geschrieben: 5. Apr 2017, 19:02 Mir drängt sich der Gedanke auf das die Tabelle vorn Popo ist. Da der Multiplikator x 1,79375 ist.
Und Termin 30.09.2020 ist ein bißchen arg in der Zukunft. Wer weiß denn was dann Gesetzeslage ist. Vielleicht muß dann schon jeder 2 Jahre Sozialdienst zusätzlich machen bevor er überhaupt in Pension gehen kann.
Wenn du nichts sachliches beizutragen hast, dann lass es einfach.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 6. Apr 2017, 07:04
von AndyO
Es wurden noch 20,20 Euro zu meinen Gunsten gefunden (Danke für den Hinweis!). Den Vollpensionssatz habe ich jetzt als Variable eingebaut. Zur Anwendung von §14a bei 55er möchte sich niemand äußern? Stimmt B8 hinsichtlich Vollendung des 17 Lebensjahres und dem Herausrechnen des Wehrdienstes? Was passiert mit dem Wehrdienst zum Regelpensionseintritt?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 6. Apr 2017, 10:47
von Torquemada
Der Prozentsatz pro Jahr (aso der Quozient) ist immer noch falsch.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 6. Apr 2017, 11:42
von zeerookah
Torquemada hat geschrieben: 6. Apr 2017, 10:47 Der Prozentsatz pro Jahr (aso der Quozient) ist immer noch falsch.
Oh oh, wenn du jetzt man nicht eine böse PN von AndyO bekommst. Ich habe schon 2 bekommen weil ich darauf hingewiesen habe (dabei wurde im 1.Anlauf noch darum gebeten)
Zeile 5 muß x 1,79375 stehen. Aber das Ergebnis ist im weiteren Verlauf vom 2.Anlauf richtig.

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 6. Apr 2017, 12:32
von AndyO
Nachrichtlich A5 korrigieren, OK, die Berechnung stimmt:

396*71,75/40/12 = 59,19%

Also alles gut. Zu §14a weiß keiner was?

Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Verfasst: 8. Apr 2017, 11:39
von AndyO
OK, also Studienzeit (Feld B3) steht zur Diskussion, ob es eventuell nur 28 Monate sind. Ich hab nach der Fachoberschule ein FH Studium absolviert. Regelstudienzeit 7 Semester, Laufbahnvoraussetzung. Ich hab nur im Hinterkopf, dass die Maximalzeit zur Anerkennung des Studiums mal auf 3 Jahre reformiert wurde. Ne Quelle für die Bundesbeamtenregelung hab ich allerdings nicht.