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Nebentätigkeit

Verfasst: 29. Jul 2016, 10:58
von Bahnfuzzy
Ich befinde mich zur Zeit in der Op1 bei DB Jobservice ist es während dieser Zeiz erlaubt oder generell erlaubt bei DB Jobservice eine Nebentätigkeit auszuüben.

Re: Nebentätigkeit

Verfasst: 26. Sep 2016, 13:34
von ignisas4
Ich kann nur für Bundesbeamte sprechen und da ist es erlaubt, so lange es nicht deiner generellen Tätigkeit im Weg steht. Ich habe Polizisten kennengelernt, die sogar nebenher als Barkeeper gearbeitet haben.
Es darf nur nicht den Ruf schädigen. Stripper solltest du dann vielleicht nicht werden...

Re: Nebentätigkeit

Verfasst: 27. Sep 2016, 18:01
von jaschatz
#Bahnfuzzy,
laß dir von deinem Vermittler den Vordruck "Compliance-Hinweise" Erstunterweisung aushändigen.
Da findest du alles.