dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil
Bei eine Höhergruppierung muss in der neuen EGr Stufe das Tabellenentgelt mindestens genau so viel betragen wie in der alten EGr/Stufe. Das Entgelt muss allerdings mindestens um den Garantiebetrag höher sein (§ 17).
Evtl wegfallende Zulagen zählen dabei nicht rein und können das ganze zu einem schlechten Geschäft machen
Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
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Re: Mal eine Frage zu Tarifbeschäftigten/Entgeltgruppen
Heute nochmal nachgehakt, sie bleibt in Erfahrungsstufe 3, die Laufzeit beginnt aber von vorn, also keine Stufe 4 im nächsten Herbst. Da hätte sie 3 Jahre rum.