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A9z - ab wann ist die Zulage ruhehaltsfähig?

Verfasst: 3. Jul 2016, 22:34
von Bundespostler
Kann mir jemand sagen, ab wann die Zulage auf A9 also A9z ruhegaltsfähig ist?
Muss ich hier auch 2 Jahre wie bei einer Beförderung warten?

Re: A9z - ab wann ist die Zulage ruhehaltsfähig?

Verfasst: 4. Jul 2016, 02:56
von Mikesch
Die Zulage ist Gehaltsbestandteil und sofort ruhegehaltsfähig. Die 2 Jahresfrist gilt hier nicht...

Re: A9z - ab wann ist die Zulage ruhehaltsfähig?

Verfasst: 6. Jul 2016, 20:37
von Bundespostler
besten DANK für diese schnelle und positive Antwort :-)

Re: A9z - ab wann ist die Zulage ruhehaltsfähig?

Verfasst: 12. Dez 2018, 21:38
von Torbea65
AndyO hat geschrieben: 21. Sep 2018, 11:10
Torbea65 hat geschrieben: 21. Sep 2018, 10:10 Hallo zusammen,

ich weiß gar nicht, ob diese Thema hier schon behandelt wurde. Es geht um die Wartezeit nach Erhalt der Zulage A9vz+Z.

Viele Grüße,
Torbea
Hatten wir schon mehrfach. Auf das Z muss 2 Jahre gewartet werden, bis es ruhegehaltsfähig wird.
Es wurde schon oft behandelt, aber immer wieder gibt es unterschiedliche Aussagen.

Wenn die letzte Beförderung nach A9 mehr als 2 Jahre her ist, man auf einem höherwertigen Dienstposten arbeitet, ist die Zulage dann sofort ruhegehaltsfähig? 🤔

Re: A9z - ab wann ist die Zulage ruhehaltsfähig?

Verfasst: 12. Dez 2018, 21:43
von MissT
Mikesch hat geschrieben: 4. Jul 2016, 02:56 Die Zulage ist Gehaltsbestandteil und sofort ruhegehaltsfähig. Die 2 Jahresfrist gilt hier nicht...
Stimmt nicht, laut proT-In gilt hier genauso die 2-Jahre-Frist

Re: A9z - ab wann ist die Zulage ruhehaltsfähig?

Verfasst: 13. Dez 2018, 08:46
von fredilino
Ich habe hierzu eine Anfrage an die Personalstelle gestellt und die Auskunft erhalten, dass die 2 Jahre Wartezeit einzuhalten sind.