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Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 29. Jun 2016, 19:58
von ulsna
Ich bekomme derzeit als Beamtin beim Bund für zwei Kinder den Familienzuschlag. Meine Tochter studiert nun "dual" beim Land als Beamtenanwärterin und ist daher beim Land beihilfeberechtigt, bei mir aber weiterhin im Familienzuschlag.
Die Krankenkasse rechnet unverändert mit 30% ab. Die Beihilfe will hat nur noch 50% gewährt. Dies habe ich nun beanstandet, allerdings will bei Beihilfe bei dieser Entscheidung bleiben. Diese Info habe ich leider nur telefonisch über meinen Mann erhalten, der von dem ganzen Null Ahnung hat und die zuständige Sachbearbeiterin kann ich erst am Montag wieder erreichen. Sie hat ausrichten lassen, dies würde ich im Internet auch finden.
Ich finde aber zum Bemessungssatz nur "Kinder sind berücksichtigungsfähig, wenn sie im Familienzuschlag der oder des Beihilfeberechtigten nach dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind."
Könnt ihr mich beruhigen, oder hat die Beihilfe Recht und ich muss mich nun darauf einstellen, mit der Krankenkasse wegen einer nachträglichen Änderung zu diskutieren. Ich möchte nicht auf den 20% sitzen bleiben.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 29. Jun 2016, 21:33
von Gertrud1927
Hallo. Du warst schon dicht dran . Für den Bund schau mal BBhV § 5.1.2 Ich nehme an das gilt für Länder auch.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 29. Jun 2016, 21:49
von Gertrud1927
Hallo. Fällt mir noch zur Krankenkasse ein. Die Zeit für eine problemlose Erhöhung der Versicherungsleistung ist begrenzt. Es handelt sich um etwa 2 bis 3 Monate. Ist bei allen Krankenkassen so. Schau mal in die Versicherungsbedingungen bei Kündigung umzu.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 29. Jun 2016, 23:08
von ulsna
okay, danke.
Muss ich mich überraschen lassen, wie die Krankenkasse reagiert, da die Beihilfe so lange brauchte, ist der Bescheid schon älter.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 30. Jun 2016, 07:40
von Gertrud1927
Hallo. Die Meldung zur PKV soll eigentlich gemacht werden wenn der Beihilfesatz sich ändert. Der ändert sich nicht erst mit dem letzten Bescheid sondern dann als die Tochter selbst beihilfeberechtigt wurde.Innerhalb der Frist kommt es dann auch nicht zum Selbstbehalt.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 30. Jun 2016, 18:29
von ulsna
ich wusste ja nicht, dass sich der Betragssatz ändert, das konnte ich also nicht melden.
Dass meine Tochter die Schule abgeschlossen hat und angefangen hat zu studieren, habe ich auf den üblichen Vordrucken mit den angeforderten Unterlagen (Zeugnis, Studienbescheinigung, Kindergeldbescheinigung) gemeldet....
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 8. Jul 2016, 12:10
von Silencium
In Bayern wirkt sich der eigene Anspruch des Kindes nicht auf den Bemessungssatz des Elternteils aus, der BayVGH hat dies im vergangenen Jahr nach langer Unklarheit nun klargestellt (Az 14 BV 14.2067). Vergleichbare anderweitige Bundes- und Landesregelungen dürften ebenso zu werten sein.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 9. Jul 2016, 11:44
von ulsna
Silencium hat geschrieben:Vergleichbare anderweitige Bundes- und Landesregelungen dürften ebenso zu werten sein.
Danke, sicher ist also, dass nichts sicher ist

Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 9. Jul 2016, 11:47
von Silencium
ulsna hat geschrieben:Danke, sicher ist also, dass nichts sicher ist

Nötigenfalls muss man wohl oder übel den (Verwaltungs)rechtsweg beschreiten...
M. E. ist die Bundesregelung inhaltlich und rechtssystematisch mit der bayerischen identisch.
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 14. Jul 2016, 21:16
von ulsna
Nachtrag:
Die Beihilfe hat nun festgestellt, dass Kind 2 im Familienzuschlag weiterhin berücksichtigt ist (welche Überraschung) und daher bei der Bemessung auch weiterhin zählt

, nur einen Behilfeanspruch hat es nicht mehr über mich (was mir ja schon vorher klar war)
Re: Beihilfesatz wenn das zweite Kind selbst beihilfeberechtigt ist?
Verfasst: 16. Jul 2016, 09:02
von Silencium
Hätte mich auch irgendwie gewundert wenn nicht; mittlerweile sind die Beihilfestellen hinreichend über die Konstellation gerichtlich belehrt worden.