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Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 20. Mai 2016, 06:42
von TiKu25
Hallo zusammen!

Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage ob es möglich ist, dass ein Beamter auf Probe ohne weiteres in die öffentliche Wirtschaft wechseln kann...

Wie sieht das in so einem Fall mit der Krankenversicherung aus, da er ja noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde.. Kann man so wieder in die gesetzliche wechseln?

Oder ist es sogar möglich die Verbeamtung auf Lebenszeit abzulehnen und so in das Angestellten Verhältnis zu rutschen?

Habe schon viel gegoogelt, aber leider nichts passendes gefunden. Vielleicht könnt ihr mir ja hier weiterhelfen!

Danke!

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 20. Mai 2016, 07:46
von Torquemada
TiKu25 hat geschrieben: Mich beschäftigt seit einiger Zeit die Frage ob es möglich ist, dass ein Beamter auf Probe ohne weiteres in die öffentliche Wirtschaft wechseln kann...

Wie sieht das in so einem Fall mit der Krankenversicherung aus, da er ja noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet wurde.. Kann man so wieder in die gesetzliche wechseln?

Oder ist es sogar möglich die Verbeamtung auf Lebenszeit abzulehnen und so in das Angestellten Verhältnis zu rutschen?
Was meinst du mit "wechseln"?
Du kannst jederzeit um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nachsuchen und einen ganz normalen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber "in der öffentlichen Wirtschaft" abschließen.
WENN der natürlich will.
Ob dein derzeitiger Dienstherr sich das mit dir vorstellen kann, ist die andere Frage.

Was hat eine Lebenszeitverbeamtung mit einer Krankenkasse zu tun? Nichts.
Sobald du eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst und dein Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt, (derzeit 50.850 Euro im Jahr), bist du in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert und musst dir eine aussuchen.
Erst mit 55 Jahren ist dieser Weg in die gesetzliche Krankenversicherung normalerweise verbaut.

Durch die Ablehnung der Verbeamtung auf Lebenszeit "rutscht" du nicht automatisch in ein Angestelltenverhältnis. Hierzu bedarf es eines schriftlichen Arbeitsvertrages.

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 23. Mai 2016, 08:01
von sdh1807
So ist es, wer nicht mit uns spielen will kann jederzeit einen Vertrag mit einem Arbeitgeber abschließen und um Entlassung bitten.
Ob der Dienstherr ggf. Kosten für die Ausbildungszeit zurückfordert steht auf einem anderen Blatt.

Kleine Anmerkung (der Richtigkeit wegen):
Bei der Entscheidung ob jemand gesetzlich pflichtversichert wird zieht die Jahresarbeitentgeltgrenze.
Diese liegt 2016 bei 56.250 € (die besondere Grenze dürfte hier keine Rolle spielen, Stichtag 31.12.2002)

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 24. Mai 2016, 00:00
von TiKu25
Danke erstmal für für Antworten!

Ich meinte natürlich "freie Wirtschaft".

An wen müsste ich mich denn wenden wenn ich nun erstmal als Angestellter weiterarbeiten möchte? An den zuständigen Sachbearbeiter für meine Besoldung oder direkt an den Personalchef?

Mir geht es in erster Linie darum, dass ich mir dem Weg nach "draußen" offen halte möchte, da man mir mal sagte: einmal Beamter auf Lebenszeit, immer Beamter. Ich möchte nicht daran gebunden sein, sondern frei entscheiden auch nochmal etwas ganz anderes machen zu können..

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 24. Mai 2016, 06:09
von Noob
Guten Morgen,

man kann doch auch als Lebenszeitbeamter stets seine Entlassung beantragen.

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 24. Mai 2016, 17:39
von TiKu25
Noob: Ich habe gehört, dass man dann nicht mehr in die gesetzliche KV kommen kann und es schwierig ist wegen der Rentenversicherung..

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 24. Mai 2016, 18:20
von Carrington
Wenn man sozialversicherungspflichtig beschäftigt wird, kommt man auch die Sozialversicherung rein. Ob man will oder nicht.

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 24. Mai 2016, 18:28
von Torquemada
TiKu25 hat geschrieben:Noob: Ich habe gehört, dass man dann nicht mehr in die gesetzliche KV kommen kann und es schwierig ist wegen der Rentenversicherung..
"Ich habe gehört...."

Dir wurden hier saubere Fakten geliefert (siehe oben).
Wenn du Zweifel hast, kannst du jederzeit Kontakt zu einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse und zur Deutschen Rentenversicherung aufnehmen.
Die Leute dort sind freundlich und kompetent.
Sollte dein Einkommen als Angestellter die o.a. Einkommensgrenze überschreiten, gibt es einen sehr einfache Möglichkeit:
es wird zuerst eine Zeilzeitbeschäftigung arbeitsvertraglich vereinbart, damit durch Unterschreiten der Grenze die KV-Pflicht eintritt.
Später wird dann auf Vollzeit umgestellt und du beantragst die freiwillige Versicherung in der KV.

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 24. Mai 2016, 21:29
von TiKu25
Okay, vielen Dank für die hilfreichen Antworten!

Also kann man festhalten, dass man ohne Probleme seinen Posten als Beamter auf Lebenszeit aufgeben kann und einen Job in der freien Wirtschaft aufnehmen kann, ohne irgendwelche Probleme mit der KV und RV zu haben.

Mir wurde es eben immer so dargestellt das man halt nie wieder aus dieser "Kiste Beamter", wie es jemand so schön gesagt hat, rauskommt. Deswegen bin ich etwas verunsichert..

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 25. Mai 2016, 07:13
von Noob
Da waren die anderen jetzt schneller als ich :) wie du siehst, musst du dir wegen der KV keine Gedanken machen.
Bei der RV wirst du dann nachversichert bzw. in Baden Württemberg hat man nach einer gewissen Anzahl von Dienstjahren die Möglichkeit, zwischen einer Nachversicherung in der gesetzlichen RV oder Pensionsansprüche für die geleistete Jahre als Beamter zu wählen. Mir fällt gerade nur nicht der Begriff von diesem System ein. Das ist aber dann auch erst dann interessant, wenn man wirklich schon länger als Beamter tätig ist. Ich weiß jetzt nicht, ob man diese Möglichkeit in jedem Bundesland hat. Da ich bisher nicht beabsichtige, in die freie Wirtschaft zu wechseln, habe ich mich damit noch nicht intensiv befasst.

Bezüglich der Nachversicherung in der RV muss man halt beachten, dass man da finanzielle Einbußen hat. Die gesetzliche RV fällt eben niedriger aus als die Pension. Bei der Nachversicherung ist das Bruttogehalt entscheidend, was bei den Beamten eben bescheiden ausfällt. Vielleicht war das damit gemeint, dass es mit der Rentenversicherung schwierig sei.

Aber an sich kannst du jederzeit deine Entlassung beantragen und in der freien Wirtschaft arbeiten.

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 25. Mai 2016, 09:25
von Noob
dibedupp hat geschrieben:
Noob hat geschrieben:.......in Baden Württemberg hat man nach einer gewissen Anzahl von Dienstjahren die Möglichkeit, zwischen einer Nachversicherung in der gesetzlichen RV oder Pensionsansprüche für die geleistete Jahre als Beamter zu wählen. Mir fällt gerade nur nicht der Begriff von diesem System ein. ......
Altersgeld.
Genau, das Wort habe ich gesucht! Danke :)

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 25. Mai 2016, 12:48
von TiKu25
Super das hört sich ja schonmal gut an :)

Das kann sein, dass diese Nachversicherung damit gemeint war. Naja ich bin ja noch Beamter auf Probe, sprich noch nicht wirklich lange Beamter. Das heißt dann kommt diese Nachversicherung in meinem Fall nicht in Frage? Wenn doch, muss ich diese dann selber zahlen oder wie läuft das ab?

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 25. Mai 2016, 16:14
von Torquemada
TiKu25 hat geschrieben:Das heißt dann kommt diese Nachversicherung in meinem Fall nicht in Frage? Wenn doch, muss ich diese dann selber zahlen oder wie läuft das ab?
Eine Nachversicherung bedeutet, dass dein Dienstherr auf Basis deiner Bruttobezüge rückwirkend Beiträge in die DRV einzahlt.
Du musst da gar nichts bezahlen.

Re: Beamter auf Probe - Wechsel in die freie Wirtschaft

Verfasst: 28. Mai 2016, 09:23
von Dipl_Finanzwirt
Die Hemmnisse sind in der regel nicht die rechtlichen. Wer Beamter ist gewöhnt sich an gewisse Vorteile des Statuses - und will dann häufig nicht raus. Und die potentiellen künftigen Arbeitgeber haben bei Leuten, die lange im öffentlichen Dienst gearbeitet haben oft gewisse vorbehalte.
Das wird aber nicht besser, wenn man im Angestelltenverhältnis arbeitet.
Und: Viele Dienstherren wollen Beamte, d.h. wenn du dort aufläufst und die Verbeamtung ablehnst wirst du vermutlich auf jeden Fall schief angeschaut und das ist vielleicht auch nicht das, was du willst.

ciao!