Beihilfe Ehegatte versus freiwillige Leistung GKV
Verfasst: 11. Mai 2016, 16:22
Meine Frau ist gesetzlich krankenversichert und hat 2016 noch einen Beihilfeanspruch, weil ihre Einkünfte in 2014 unter 17.000 Euro lagen.
Nun stellt sich die Frage, ob freiwillige Leistungen einer GKV dem Beihilfeanspruch des Ehegatten vorgehen.
Der Fall:
Ich schickte die Zahnarztrechnung meiner Frau über die "Professionelle Zahnreinigung" (Nr. 1040 GOZ) zur Beihilfeberechnung und erwartete eine zügigen Bearbeitung und eine Erstattung von 70 Prozent.
Stattdessen kam von der Postbeamtenkrankenkasse eine "Anforderung von Unterlagen".
Zitat:
"Die professionelle Zahnreinigung (PRZ) ist keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Dennoch zahlen viele gesetzliche Krankenversicherungen einen individuellen Zuschuss zur PZR.
Legen Sie die Rechnung zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Lassen Sie sich die Höhe des möglichen Zuschusses auf der Rechnung vermerken und senden Sie uns diese erneut zur Erstattung zu."
Die GKV meiner Frau stellte bisher pro Jahr einen freiwilligen Betrag von 120 Euro für verschiedene Sachen zur Verfügung (acht an der Zahl, z.B. Augeninnendruckmessen und auch Zahnreinigung, irgendwelche Kurse zum Abnehmen oder Ernährungslehre).
Was der Versicherte sich aus diesem sogenannten Gesundheitskonto bezahlen lassen wollte, konnte er/sie selbst entscheiden.
Unsere glorreiche Idee war natürlich, den Restbetrag erst NACH Beihilfeerstattung bei der GKV einzureichen, um für andere Dinge, die weder von GKV noch Beihilfe gezahlt werden, etwas in Reserve zu halten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. weiss, ob eine freiwillige Leistung dem Beihilfeanspruch vorgeht? Selbst dann, wenn dem Versicherten dann für nicht erstattungsfähige IGEL-Leistungen kein Betrag mehr bleibt?
Nun stellt sich die Frage, ob freiwillige Leistungen einer GKV dem Beihilfeanspruch des Ehegatten vorgehen.
Der Fall:
Ich schickte die Zahnarztrechnung meiner Frau über die "Professionelle Zahnreinigung" (Nr. 1040 GOZ) zur Beihilfeberechnung und erwartete eine zügigen Bearbeitung und eine Erstattung von 70 Prozent.
Stattdessen kam von der Postbeamtenkrankenkasse eine "Anforderung von Unterlagen".
Zitat:
"Die professionelle Zahnreinigung (PRZ) ist keine Sachleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Dennoch zahlen viele gesetzliche Krankenversicherungen einen individuellen Zuschuss zur PZR.
Legen Sie die Rechnung zunächst Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung vor.
Lassen Sie sich die Höhe des möglichen Zuschusses auf der Rechnung vermerken und senden Sie uns diese erneut zur Erstattung zu."
Die GKV meiner Frau stellte bisher pro Jahr einen freiwilligen Betrag von 120 Euro für verschiedene Sachen zur Verfügung (acht an der Zahl, z.B. Augeninnendruckmessen und auch Zahnreinigung, irgendwelche Kurse zum Abnehmen oder Ernährungslehre).
Was der Versicherte sich aus diesem sogenannten Gesundheitskonto bezahlen lassen wollte, konnte er/sie selbst entscheiden.
Unsere glorreiche Idee war natürlich, den Restbetrag erst NACH Beihilfeerstattung bei der GKV einzureichen, um für andere Dinge, die weder von GKV noch Beihilfe gezahlt werden, etwas in Reserve zu halten.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. weiss, ob eine freiwillige Leistung dem Beihilfeanspruch vorgeht? Selbst dann, wenn dem Versicherten dann für nicht erstattungsfähige IGEL-Leistungen kein Betrag mehr bleibt?