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Dienstposten vs Arbeitsplatz

Verfasst: 29. Mär 2016, 14:12
von Doofmann
Moin moin Gemeinde,

der Titel beschreibt eigentlich schon meine Frage. Ich bin Bundesbeamter, A8, zugewiesen zur DB.

Mein Arbeitsplatz wurde ausgeschrieben, ich nicht genommen- Genauso wie es über 20 Mann in meinem Bereich auch betraf, alles Beamte. Die Arbeitsplätze wurden mit Angestellten besetzt.

Nun die Frage. Ist Arbeitsplatz mit Dienstposten gleichzusetzen ? Das ich den Arbeitsplatz nicht bekommen habe, habe ich schriftlich. Aber nichts davon das mein Dienstposten wegfällt.

Ich bin derzeit seid 01.01.16 zu Hause.

Re: Dienstposten vs Arbeitsplatz

Verfasst: 29. Mär 2016, 16:34
von Torquemada
Diese Gesamtproblematik wurde seit Jahren im Teilforum für die Telekom- und Postbeamten ausführlichst behandelt.
Es wurde auch immer wieder dargestellt, dass seit dem bahnbrechenden Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom 22.06.2006 klargestellt wurde, dass ein Beamter nicht dienstpostenlos im Nirwana herumeiern darf.
Er hat jederzeit einen einklagbaren Rechtsanspruch auf amtsangemessene Beschäftigung.
Eine dauerhafte Zuweisung muss korrekt verfügt werden und ebenso wieder beendet werden. Das bedeutet durch Verwaltungsakt. Schaue in Ruhe deine Verfügungen an, die du in den letzten Jahren bekommen hast. Dann dürfte sich herausstellen, wo du eigentlich real sitzt.

Re: Dienstposten vs Arbeitsplatz

Verfasst: 29. Mär 2016, 20:45
von Doofmann
Die Gesamtproblematik, Urteile usw sind mir bekannt, ich lese reichlich mit, habe mir die prot in durchgelesen, kennen meinen Anspruch auf einen Dienstposten.

Darum die Frage, ist der Dienstposten mit dem Arbeitsplatz gleichzusetzen oder hat der Verlust des Arbeitsplatzes etwas mit dem Dienstposten zu tun ? Wenn nur der Arbeitsplatz Weg ist bekommt meine Sachbearbeiterin morgen um 9 Uhr den passenden Kommentar.

Re: Dienstposten vs Arbeitsplatz

Verfasst: 3. Apr 2016, 22:43
von Mikesch