Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Verfasst: 22. Mär 2016, 09:06
Hallo
ich bin Bundesbeamter A9 mittlerer Dienst und seit 2008 arbeite ich auf einem Dienstposten A10 gehobener Dienst ohne Aussicht auf eine Beförderung bzw. eines Aufstiegs in den gehobenen Dienst (erfuhr ich erst im Herbst 2015) .Leider musste ich die letzten 4 Jahre bereits 2 x meine Tätigkeit abbrechen. Das erste mal 2013 wegen eines massiven Stalkingfalls (durch einen Klienten) im Dienst und dem Vertrauensverlust in meine Dienststelle.War 1 Jahr AU mit Therapie und danach mit Wiedereingliederung wieder am Arbeitsplatz. Nun bin ich seit November 2015 wegen akutem Burnout wieder AU und meine Ärzte empfehlen einen Arbeitsplatzwechsel. Das beriebliche Eingliederungsmangement (BEM) ist nun angelaufen und es wurden bereits 2 Gespäche mit Personalberater, Geschäftsführung und Personalvertretung und mir geführt. Ich hatte ein Interesse an einem neuen Arbeitsplatz bekundet aber meine Dienststelle möchte mir nichts anderes anbieten als mein bisheriger Arbeitsplatz.Der Personalberater sucht für mich nur Stellen beim Dienstherren im gehobenen Dienst (A10) oder bot mir eine Stelle nach A7 mittlerer Dienst an mit Inkaufnahme einer Zurückstufung von A9 auf A7.
Meine Frage ist nun. Kann ich wirklich verpflichtet werden auf A10 Stellen im gehobenen Dienst zu arbeiten und weiterhin nur nach A9 mittlerer Dienst besoldet zu werden,ohne Aussicht auf eine Beförderung bzw. dem Aufstieg in den gehobenen Dienst ?
Sollte von meinem Dienstherren kein geeigneter Dienstposten nach A9 mittlerer Dienst gefunden werden, oder eine weitere Verwendung auf A10 Stellen des gehobenen Dienstes ausgeschlossen sein, muss ich dann wirklich mit einer Zurückstufung nach A7 oder A8 rechnen bzw. in Kauf nehmen ? oder bleibt es dann bei meiner Besoldung und dem Amt nach A9 mittlerer Dienst, auch bei einer künftigen Tätigkeit geringerer Einstufung des mittleren Dienstes?
wäre nett wenn mir jemand hier helfen könnte bzw. Tips gibt wie ich mich hier weiter verhalten sollte.
viele Grüße
Jack
ich bin Bundesbeamter A9 mittlerer Dienst und seit 2008 arbeite ich auf einem Dienstposten A10 gehobener Dienst ohne Aussicht auf eine Beförderung bzw. eines Aufstiegs in den gehobenen Dienst (erfuhr ich erst im Herbst 2015) .Leider musste ich die letzten 4 Jahre bereits 2 x meine Tätigkeit abbrechen. Das erste mal 2013 wegen eines massiven Stalkingfalls (durch einen Klienten) im Dienst und dem Vertrauensverlust in meine Dienststelle.War 1 Jahr AU mit Therapie und danach mit Wiedereingliederung wieder am Arbeitsplatz. Nun bin ich seit November 2015 wegen akutem Burnout wieder AU und meine Ärzte empfehlen einen Arbeitsplatzwechsel. Das beriebliche Eingliederungsmangement (BEM) ist nun angelaufen und es wurden bereits 2 Gespäche mit Personalberater, Geschäftsführung und Personalvertretung und mir geführt. Ich hatte ein Interesse an einem neuen Arbeitsplatz bekundet aber meine Dienststelle möchte mir nichts anderes anbieten als mein bisheriger Arbeitsplatz.Der Personalberater sucht für mich nur Stellen beim Dienstherren im gehobenen Dienst (A10) oder bot mir eine Stelle nach A7 mittlerer Dienst an mit Inkaufnahme einer Zurückstufung von A9 auf A7.
Meine Frage ist nun. Kann ich wirklich verpflichtet werden auf A10 Stellen im gehobenen Dienst zu arbeiten und weiterhin nur nach A9 mittlerer Dienst besoldet zu werden,ohne Aussicht auf eine Beförderung bzw. dem Aufstieg in den gehobenen Dienst ?
Sollte von meinem Dienstherren kein geeigneter Dienstposten nach A9 mittlerer Dienst gefunden werden, oder eine weitere Verwendung auf A10 Stellen des gehobenen Dienstes ausgeschlossen sein, muss ich dann wirklich mit einer Zurückstufung nach A7 oder A8 rechnen bzw. in Kauf nehmen ? oder bleibt es dann bei meiner Besoldung und dem Amt nach A9 mittlerer Dienst, auch bei einer künftigen Tätigkeit geringerer Einstufung des mittleren Dienstes?
wäre nett wenn mir jemand hier helfen könnte bzw. Tips gibt wie ich mich hier weiter verhalten sollte.
viele Grüße
Jack