Altersgeld (Hessen) - doch noch Fragen
Verfasst: 8. Mär 2016, 17:23
Werte Gemeinde,
ich dachte, ich hätte es verstanden:
Auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheidende Bundesbeamte haben Anspruch auf Altersgeld (§ 3 Altersgeldgesetz (AltGG)), wenn sie u.a. vor Beendigung des Dienstverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Dienstherrn abgegeben haben, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung das Altersgeld in Anspruch nehmen zu wollen. Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben in ihren Landesbeamtenversorgungsgesetzen ähnliche Regelungen eingeführt
Soweit-dachte ich.
Berechnung bekommen mit folgendem Zitat:
" Wann wird Altersgeld gezahlt?
.....Ohne Vorliegen einer Erwerbsminderung erfolgt keine Altersgeldzahlung auf Antrag vor Erreichen der Regelaltersgrenze"
Ich wollte eigentlich mit 60 freiwillig (ohne M.d.E.) ausscheiden. Habe ich da was falsch verstanden? Mache ich einen Denkfehler?
Ich dachte, ich kann (klar, mit Abschlägen) statt in die Pension (mit 63) schon früher raus.....ins Altersgeld.
Hat jemand einen Input ? Danke wollewolle
ich dachte, ich hätte es verstanden:
Auf eigenen Wunsch aus dem Beamtenverhältnis ausscheidende Bundesbeamte haben Anspruch auf Altersgeld (§ 3 Altersgeldgesetz (AltGG)), wenn sie u.a. vor Beendigung des Dienstverhältnisses eine Erklärung gegenüber dem Dienstherrn abgegeben haben, anstelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung das Altersgeld in Anspruch nehmen zu wollen. Die Länder Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben in ihren Landesbeamtenversorgungsgesetzen ähnliche Regelungen eingeführt
Soweit-dachte ich.
Berechnung bekommen mit folgendem Zitat:
" Wann wird Altersgeld gezahlt?
.....Ohne Vorliegen einer Erwerbsminderung erfolgt keine Altersgeldzahlung auf Antrag vor Erreichen der Regelaltersgrenze"
Ich wollte eigentlich mit 60 freiwillig (ohne M.d.E.) ausscheiden. Habe ich da was falsch verstanden? Mache ich einen Denkfehler?
Ich dachte, ich kann (klar, mit Abschlägen) statt in die Pension (mit 63) schon früher raus.....ins Altersgeld.
Hat jemand einen Input ? Danke wollewolle