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Verweigerung einer Versetzung durch Dienstherren

Verfasst: 8. Mär 2016, 13:00
von Weird Al
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zu einem hypothetischen Fall.
Wenn ein Bundesbeamter einen Antrag auf Versetzung (durch Bewerbung bei einem anderen Dienstherrn) stellt, der ihm eine förderliche Verwendung (eine höhere Besoldungsgruppe oder gar einen Laufbahnwechsel in die höhere Laufbahn) anbietet, darf der aktuelle Dienstherr die Versetzung verweigern?
Oder gibt es eine Vorschrift/ein Urteil, warum er dies nicht oder nur für eine bestimmte Zeit darf?
Ich habe bereits ins BBG und die BLV geschaut, aber ausser §28 nichts dazu gefunden, und §28 sagt nur aus, dass der Beamte die Versetzung uU. verweigern darf. Nicht Zielführend.

Gruß und Danke,

Al

Re: Verweigerung einer Versetzung durch Dienstherren

Verfasst: 8. Mär 2016, 18:24
von Baumschubser
Natürlich kann dein jetziger Dienstherr deine Freigabe verweigern. Als Beamter gehst du nunmal einen Pakt mit dem Teufel ein, sobald du den Empfang deiner Ernennungsurkunde unterschrieben hast. Es gibt aber auch sog. feindliche Übernahmen, wo du das eine Dienstverhältnis quittierst und dir der neue Dienstherr deine bisher erworbenen Pensionsansprüche gewährt und dich mit neuer Urkunde übernimmt.

Re: Verweigerung einer Versetzung durch Dienstherren

Verfasst: 9. Mär 2016, 12:12
von Weird Al
Es gibt wirklich keine Richtlinie, die besagt, dass die berufliche oder persönliche Weiterentwicklung gefördert werden soll/muß?

Ok. Wie wäre das denn bei dem hypothetischen Bundesbeamten, der eine neue Urkunde von einem anderen Dienstherrn bekommt? Muss er die Alte beim alten Dienstherrn vorher abgeben oder erlischt die Alte mit Empfang der Neuen? Was muß denn schriftlich fixiert werden, dass die Pensionsansprüche erhalten bleiben?
Sollte der HypoBeamte das dem neuen Dh vorschlagen?

Gruß und Danke

Al, Weird

Re: Verweigerung einer Versetzung durch Dienstherren

Verfasst: 9. Mär 2016, 20:03
von Baumschubser
Meines Wissens nach erlischt jede vorher erstellte Urkunde mit der Aushändigung einer neuen. Ist ja bei einer Beförderung auch, das gibts du die alte auch nicht ab. Den Erhalt der Pensionsansprüche würde ich mir schriftlich zusichern lassen. Die Frage hiernach ist in meinen Augen eine Selbstverständlichkeit, denn kein Beamter kann es sich leisten, hier Jahre verlustig gehen zu lassen. Wer weiß, wie lange du am Ende dienstfähig bleibst, da zählt jeder Tag, der dir angerechnet wird am Ende.