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Gründe für Absage vom Amtsarzt

Verfasst: 17. Feb 2016, 11:58
von Jopo
Hallo,

nach meiner Ausbildung und Studium habe ich jetzt die Chance meine Ausbildung im
gehobenen Dienst im Vermessungswesen anzutreten.

Nun habe ich ziemliche bange davor, das diese Untersuchung für mich negativ ausfallen
könnte und ich den gehobenen Dienst und im Anschluss die Festanstellung nicht antreten kann.


Weis jemand zufällig, ob es feststehenede Gründe für ein negatives Ressume vom Amtsarzt gibt ? :shock:

Ich wäre über einige Infos sehr dankbar, da für mich persönlich diese Ausbildung ein sehr wichtiger Schritt wäre
und ich persönlich diese Ausbildung auch schon immer angestrebt habe :evil: :evil:

Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Verfasst: 17. Feb 2016, 20:17
von Gebetsmuehle
Der Amtsarzt soll lediglich deine gesundheitliche Eignung gem. §§ 15 LBG, 9 BeamtStG feststellen. Solltest du also frei von körperlichen Gebrechen sein, brauchst du dir eigentlich keine Gedanken zu machen.

Wichtig dabei ist die Zukunftsprognose; es wird lediglich darauf abgestellt, ob eine verfrühte Dienstunfähigkeit aufgrund von Erkrankungen etc. pp. eintreten könnte und somit die gesundheitliche Eignung, als Zugangsvoraussetzung zum Eintritt in ein Beamtenverhältnis, nicht gegeben ist. Darunter kann dann z. B. auch Adipositas (in der Praxis meist BMI > 30) fallen, da davon ausgegangen wird dass verhäuft Fehlzeiten aufgrund der Begleitbeschwerden im Laufe des Beamtendaseins auftreten könnten.

Also, der Amtsarzt wird schon feststellen, ob bei dir alles im grünen Bereich liegt. Kleinigkeiten reichen jedenfalls nicht aus um dir die gesundheitliche Eignung absprechen zu können.

Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Verfasst: 18. Feb 2016, 09:49
von Jopo
Ok danke für die Antwort.

Wie verhält sich das angenommen ich bekomme kein positives Gutachten, gilt dies dann für immer, oder kann man z.B. nach einem Jahr nochmals sich auf so ne Stelle bewerben und dann das Prozedere wiederholen?
wahrscheinlich nicht, oder?

Gruß

Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Verfasst: 18. Feb 2016, 13:44
von Gebetsmuehle
Grds. gilt das amtsärztliche Gutachten 5 Jahre, der Amtsarzt kann in seinem Gutachten jedoch eine Empfehlung zur Nachuntersuchung zu gegebenem Zeitraum aussprechen. Für den Fall einer Neubewerbung in einem Jahr würde man dich aber grundsätzlich nochmal erneut zum Amtsarzt schicken, da das Gutachten im Bewerbungsverfahren meines Wissens nach höchstens 3 Monate alt sein soll.

In meinem Vorbereitungsdienst gab es beispielsweise Kollegen, die normal Ihren Vorbereitungsdienst ableisten durften und dann nochmal zum Amtsarzt geschickt wurden als die Verbeamtung auf Probe anstand. Dort wurde dann abermals begutachtet, ob ein Beamtenverhältnis in Frage kommt oder ggf. in Tarifbeschäftigung übernommen wird.

Re: Gründe für Absage vom Amtsarzt

Verfasst: 19. Feb 2016, 14:12
von tiefenseer
Gebetsmuehle hat geschrieben:Grds. gilt das amtsärztliche Gutachten 5 Jahre, der Amtsarzt kann in seinem Gutachten jedoch eine Empfehlung zur Nachuntersuchung zu gegebenem Zeitraum aussprechen. Für den Fall einer Neubewerbung in einem Jahr würde man dich aber grundsätzlich nochmal erneut zum Amtsarzt schicken, da das Gutachten im Bewerbungsverfahren meines Wissens nach höchstens 3 Monate alt sein soll.
Interessante Angaben.
Woher stammen diese Infortmationen? (ich habe mal die stellen fett markiert.)