Eigenen Antrag wegen DU auf Ruhestand stellen
Verfasst: 14. Feb 2016, 14:53
Hallo Leute,
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Ich bin 38, und seit 15 Jahren im Justizvollzug im AvD tätig.
Aufgrund einer psychischen Erkrankung bin ich seit 8 Monaten krank geschrieben. Da für mich klar ist, dass ich erst wieder gesund werden kann, wenn ich nicht mehr in die JVA muss ( kurze Erklärung für euch, die Meine Nichte,7, wurde sexuell missbraucht und ich kann jetzt nicht mehr vorurteilsfrei meinen Dienst verrichten) suche ich schon was in der freien Wirtschaft. Ich weiß, ich kann um Entlassung bitten nur wäre ich dann mittellos.
Nun zu meiner Frage. Da für mich klar ist, dass ich nie wieder eine Jva betreten werde hoffe ich die ganze Zeit, das ein Zuruhesetzungsverfahren eingeleitet wird und ich dem entsprechend entlassen werde. Das hat für mich den Vorteil, dass ich bis zum Antritt meiner neuen Arbeit finanziell durch die Mindestversorgung abgesichert bin.
Das Problem ist aber, dass meine Dienstvorgesetzten sich nicht rühren.
Jetzt kommt meine Frage. Kann ich das Verfahren selbst beantragen und wenn ja was hätte das für Folgen bzw. welche Unterschiede ergeben sich im Gegensatz wenn es von der Anstalt eingeleitet wird?
Danke für eure Antworten
Ich bräuchte mal eure Hilfe.
Ich bin 38, und seit 15 Jahren im Justizvollzug im AvD tätig.
Aufgrund einer psychischen Erkrankung bin ich seit 8 Monaten krank geschrieben. Da für mich klar ist, dass ich erst wieder gesund werden kann, wenn ich nicht mehr in die JVA muss ( kurze Erklärung für euch, die Meine Nichte,7, wurde sexuell missbraucht und ich kann jetzt nicht mehr vorurteilsfrei meinen Dienst verrichten) suche ich schon was in der freien Wirtschaft. Ich weiß, ich kann um Entlassung bitten nur wäre ich dann mittellos.
Nun zu meiner Frage. Da für mich klar ist, dass ich nie wieder eine Jva betreten werde hoffe ich die ganze Zeit, das ein Zuruhesetzungsverfahren eingeleitet wird und ich dem entsprechend entlassen werde. Das hat für mich den Vorteil, dass ich bis zum Antritt meiner neuen Arbeit finanziell durch die Mindestversorgung abgesichert bin.
Das Problem ist aber, dass meine Dienstvorgesetzten sich nicht rühren.
Jetzt kommt meine Frage. Kann ich das Verfahren selbst beantragen und wenn ja was hätte das für Folgen bzw. welche Unterschiede ergeben sich im Gegensatz wenn es von der Anstalt eingeleitet wird?
Danke für eure Antworten