Vollstreckungsersuchen der Rundfunkanstalten
Verfasst: 9. Feb 2016, 20:49
Hallo und Guten Abend,
nachdem im letzten Jahr ein stark erhöhtes Aufkommen o.g. Vollstreckungsersuchen von Seiten der Rundfunkanstalten
bei den Stadtkassen und Finanzämtern, wegen sog. Zahlungsverweigerern, zu verzeichnen ist möchte ich mal in die
Runde der Betroffenen fragen...
Ich selbst hab mich erst seit ca. einem Jahr in dieses Thema eingelesen (aber nicht ganz tief) aber mein Grundgefühl
lässt mich dann doch des öfteren an der Rechtmässigkeit zweifeln. Darum mal so zum Meinungsaustausch - weist ihr
so ein Vollstreckungsersuchen auch mal zurück? Oder meint ihr das ist unklug für die jeweiligen Sachbearbeiter?
In Gesprächen mit Beteiligten ist ja auch des öfteren die Rede davon dass die unterschreibenden Sachbearbeiter
später dafür in Haftung (privatrechtlich) genommen werden können, da von Seiten der Rundfunkanstalten keine
Unterschriften geleistet werden (also letztenendes nur die Sachbearbeiter der Stadtkassen und die Gerichtsvoll-
zieher eine Unterschrift leisten. Ich bin mir da etwas unsicher und würde gerne wissen wie das überregional ge-
handhabt wird (da ja auch Lndesrecht).
Freue mich auf Eure Meinungen.
Karl
nachdem im letzten Jahr ein stark erhöhtes Aufkommen o.g. Vollstreckungsersuchen von Seiten der Rundfunkanstalten
bei den Stadtkassen und Finanzämtern, wegen sog. Zahlungsverweigerern, zu verzeichnen ist möchte ich mal in die
Runde der Betroffenen fragen...
Ich selbst hab mich erst seit ca. einem Jahr in dieses Thema eingelesen (aber nicht ganz tief) aber mein Grundgefühl
lässt mich dann doch des öfteren an der Rechtmässigkeit zweifeln. Darum mal so zum Meinungsaustausch - weist ihr
so ein Vollstreckungsersuchen auch mal zurück? Oder meint ihr das ist unklug für die jeweiligen Sachbearbeiter?
In Gesprächen mit Beteiligten ist ja auch des öfteren die Rede davon dass die unterschreibenden Sachbearbeiter
später dafür in Haftung (privatrechtlich) genommen werden können, da von Seiten der Rundfunkanstalten keine
Unterschriften geleistet werden (also letztenendes nur die Sachbearbeiter der Stadtkassen und die Gerichtsvoll-
zieher eine Unterschrift leisten. Ich bin mir da etwas unsicher und würde gerne wissen wie das überregional ge-
handhabt wird (da ja auch Lndesrecht).
Freue mich auf Eure Meinungen.
Karl