Hallo zusammen.
Da ich erst seit heute hier angemeldet bin, weiß ich leider nicht ob diese Frage schon thematisiert wurde.
Ich hoffe trotzdem auf viele nützliche Antworten und bedanke mich im Voraus schon mal ganz herzlichst.
Zu meiner Person, ich bin Baujahr 1979 und seit 2010 im Mittleren Justizvollzugsdienst in NRW.
Nun zu meiner Frage: Meine Frau ist 8 Jahre älter als ich und geht auf Grund ihrer Tätigkeit mit 63 in Rente. Ich bin zu diesem Zeitpunkt also 55. Kann ich mich dann in den vorzeitigen Ruhestand versetzen lassen oder wird das dann wie eine Versetzung wegen DU behandelt? Ich muss regulär bis 62 arbeiten.
Vielen Dank
Vorzeitiger Ruhestand
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Re: Vorzeitiger Ruhestand
Verstehe ich das richtig, dass du eine Auskunft für die Rechtslage in 18 Jahren in einem Bundesland willst?
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Re: Vorzeitiger Ruhestand
Hallo Torquemada,
es soll keine Rechtsauskunft werden. Ich würde einfach gerne wissen ob es mit 55 möglich ist oder erst ab einem bestimmten Alter.
Danke
es soll keine Rechtsauskunft werden. Ich würde einfach gerne wissen ob es mit 55 möglich ist oder erst ab einem bestimmten Alter.
Danke
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Re: Vorzeitiger Ruhestand
Klasse Frage
Aber ich glaube nicht mal "Der Papst" weiß was in 18 Jahren ist
Aber ich glaube nicht mal "Der Papst" weiß was in 18 Jahren ist
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Re: Vorzeitiger Ruhestand
Danke dibedupp. Das ist auch das, was ich mir gedacht habe.
ZEEROOKAH: es ging nicht darum zu wissen was in 18 Jahren ist sondern darum ob es generell möglich wäre.
ZEEROOKAH: es ging nicht darum zu wissen was in 18 Jahren ist sondern darum ob es generell möglich wäre.
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Re: Vorzeitiger Ruhestand
Wenn du weisst, dass du mit 62 in Ruhestand kannst (Info hast du auch bekommen), kannst du die nächsten Jahe die Gesetzeslage mitverfolgen.
Ernsthafter Tipp an dich:
Schließe eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Dann kannst du das prima mit dem Renteneintritt deiner Frau "synchronisieren".
Ernsthafter Tipp an dich:
Schließe eine Dienstunfähigkeitsversicherung ab. Dann kannst du das prima mit dem Renteneintritt deiner Frau "synchronisieren".