Beförderung nach Abordnung in höheres Amt wann?
Verfasst: 3. Feb 2016, 11:13
Hallo,
ich kenne mich eigentlich ganz gut in Beamtenrecht aus, aber in dem speziellen Fall hat sich wohl rechtlich auch so einiges geändert in letzter Zeit, so dass ich leider etwas ratlos bin.
Ich (A7, Verwaltung Hamburg) bin seit 01.01.2014 auf eine Stelle mit A8 abgeordnet worden. Für die Stelle ist eine Planstelle vorhanden, der Dienstherr ist derselbe, die Stelle ist im gleichen Fachamt, aber eine andere Abteilung.
Immer wieder wurde mir gesagt, dass ich dann die Stelle bekommen könnte, sie würde ganz schnell ausgeschrieben, ich müsste mich darauf bewerben und würde zu 99 % genommen, weil es alles so gut laufen würde bei mir.
Die Stelle wurde dann endlich im September 2014 ausgeschrieben und ich gab meine Unterlagen ab. Im November 2014 sagte mir mein Fachamtsleiter, die Ausschreibung wäre gecancelt, weil man im Fachamt umstrukturieren wolle. Ich kam mir verarscht vor. Nun ja, was sollte ich machen, es blieb weiterhin bei der Abordnung und ich erledigte meine Arbeit weiterhin gut, an der Stelle wurde nichts verändert und auch die besagten Umstrukturierungen gab es nicht.
Im Februar 2015 sagte mir mein Fachamtsleiter, nun werde man die Stelle doch nochmal ausschreiben und ich hätte super Chancen, ich solle mich nochmal drauf bewerben (bla bla blub)!
Im Oktober 2015 kam dann die Ausschreibung nochmal und meine Personalstelle schrieb mich nun auch nochmal an, entschuldigte sich zunächst, dass man sich nicht offiziell auf die Bewerbung von 2014 gemeldet hätte und fragte nach, ob ich die Bewerbung für die neue Ausschreibung aufrecht erhalten wolle. Da sagte ich zu, denn wozu alles nochmal schreiben?!
Nun wurde ich endlich eingeladen zum Vorstellungsgespräch von meinem jetzigen Abteilungsleiter, das Gespräch ist am 04.02., nur zum Verständnis, ich bin auf die Stelle seit 01.01.2014 abgeordnet, also bereits über zwei Jahre!!! Warum ich mich vorstellen soll, ist mir sowieso nicht ganz begreiflich, besser als zwei Jahre gute Tätigkeit auf dieser Stelle kann man doch nicht für sich werben!
Nun aber meine Fragestellungen:
1.)
Nun habe ich schon vor Längerem gelesen, dass Beamte, die länger als 18 Monate auf eine Stelle mit höherem Amt abgeordnet sind, eine Zulage zu zahlen ist, da gab es wohl schon einige Gerichtsurteile.
Anderswo lese ich aber wieder, dass diese Urteile nur im Einzelfall eintraten und die entsprechenden Passagen im Beamtengesetz etc. geändert wurden. So richtig werde ich da nicht schlau, steht mir nun eine Zulage zu oder nicht?
2.)
Vorausgesetzt, ich würde nach dem Vorstellungsgespräch eine Zusage für die Stelle bekommen, wann kann ich dann befördert werden nach A8? Nach dem Hamburgischen Beamtengesetz ist eine Beförderung zulässig, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer festgestellt wurde.
Ich habe ja nun schon über zwei Jahre die höherwertige Tätigkeit (wohl zur Zufriedenheit) ausgeführt, kann ich somit befördert werden, sobald mir der Dienstposten zugewiesen wurde?
Ich bedanke mich schon jetzt für das Lesen dieses langen Textes und auch für evtl. Antworten!
ich kenne mich eigentlich ganz gut in Beamtenrecht aus, aber in dem speziellen Fall hat sich wohl rechtlich auch so einiges geändert in letzter Zeit, so dass ich leider etwas ratlos bin.
Ich (A7, Verwaltung Hamburg) bin seit 01.01.2014 auf eine Stelle mit A8 abgeordnet worden. Für die Stelle ist eine Planstelle vorhanden, der Dienstherr ist derselbe, die Stelle ist im gleichen Fachamt, aber eine andere Abteilung.
Immer wieder wurde mir gesagt, dass ich dann die Stelle bekommen könnte, sie würde ganz schnell ausgeschrieben, ich müsste mich darauf bewerben und würde zu 99 % genommen, weil es alles so gut laufen würde bei mir.
Die Stelle wurde dann endlich im September 2014 ausgeschrieben und ich gab meine Unterlagen ab. Im November 2014 sagte mir mein Fachamtsleiter, die Ausschreibung wäre gecancelt, weil man im Fachamt umstrukturieren wolle. Ich kam mir verarscht vor. Nun ja, was sollte ich machen, es blieb weiterhin bei der Abordnung und ich erledigte meine Arbeit weiterhin gut, an der Stelle wurde nichts verändert und auch die besagten Umstrukturierungen gab es nicht.
Im Februar 2015 sagte mir mein Fachamtsleiter, nun werde man die Stelle doch nochmal ausschreiben und ich hätte super Chancen, ich solle mich nochmal drauf bewerben (bla bla blub)!
Im Oktober 2015 kam dann die Ausschreibung nochmal und meine Personalstelle schrieb mich nun auch nochmal an, entschuldigte sich zunächst, dass man sich nicht offiziell auf die Bewerbung von 2014 gemeldet hätte und fragte nach, ob ich die Bewerbung für die neue Ausschreibung aufrecht erhalten wolle. Da sagte ich zu, denn wozu alles nochmal schreiben?!
Nun wurde ich endlich eingeladen zum Vorstellungsgespräch von meinem jetzigen Abteilungsleiter, das Gespräch ist am 04.02., nur zum Verständnis, ich bin auf die Stelle seit 01.01.2014 abgeordnet, also bereits über zwei Jahre!!! Warum ich mich vorstellen soll, ist mir sowieso nicht ganz begreiflich, besser als zwei Jahre gute Tätigkeit auf dieser Stelle kann man doch nicht für sich werben!
Nun aber meine Fragestellungen:
1.)
Nun habe ich schon vor Längerem gelesen, dass Beamte, die länger als 18 Monate auf eine Stelle mit höherem Amt abgeordnet sind, eine Zulage zu zahlen ist, da gab es wohl schon einige Gerichtsurteile.
Anderswo lese ich aber wieder, dass diese Urteile nur im Einzelfall eintraten und die entsprechenden Passagen im Beamtengesetz etc. geändert wurden. So richtig werde ich da nicht schlau, steht mir nun eine Zulage zu oder nicht?
2.)
Vorausgesetzt, ich würde nach dem Vorstellungsgespräch eine Zusage für die Stelle bekommen, wann kann ich dann befördert werden nach A8? Nach dem Hamburgischen Beamtengesetz ist eine Beförderung zulässig, wenn die Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten Dauer festgestellt wurde.
Ich habe ja nun schon über zwei Jahre die höherwertige Tätigkeit (wohl zur Zufriedenheit) ausgeführt, kann ich somit befördert werden, sobald mir der Dienstposten zugewiesen wurde?
Ich bedanke mich schon jetzt für das Lesen dieses langen Textes und auch für evtl. Antworten!