§ 2 Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit im Schichtdienst
(2) Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Werktag fallen, vermindert sich die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit nach Absatz 1 jeweils um ein Fünftel, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Beamtin oder der Beamte an dem Feiertag tatsächlich Dienst zu leisten hat.
Jetzt stellt sich mir die Frage, wie die gesetzliche Bestimmung für den Sonnabend ist.
Wenn der Samstag wie im Straßenverkehrsrecht ein Werktag ist, warum gilt dann 1 Fünftel?
Das BGB bestimmt in verschiedenen Bereichen wie z,B. Bank den Samstag NICHT als Werktag.
Wie und warum berechnen andere Feuerwehren den Samstag?
Danke für Eure Rückmeldungen!
