Rente und Pension
Verfasst: 22. Jan 2016, 08:44
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bin nach dem Abitur durch ein freiwilliges Jahr und eine Ausbildung 4 Jahre rentenversicherungspflichtig tätig gewesen. Seither war ich Landes- bzw. nunmehr Bundesbeamte auf Probe. Da ich nun einer Nebentätigkeit nachgehen will und den Arbeitsvertrag erhalten habe, steht mir dort durch ankreuzen die Möglichkeit offen, ob ich versicherungspflichtig bleiben möchte oder aber die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantrage.
Ich bin leider überhaupt nicht im Thema und mir der Konsequenzen nicht bewusst. Kann jemand mich eventuell im Allgemeinen darüber aufklären, ob und wie ich meine gesetzlichen Rentenanwartschaften verliere? Wie ist das generell geregelt? Solange ich die 5 Jahre nicht voll habe, bekomme ich doch sowieso nichts aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt und wenn ich sie voll habe, wird mir das dann von der Pension abgezogen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Ich bin nach dem Abitur durch ein freiwilliges Jahr und eine Ausbildung 4 Jahre rentenversicherungspflichtig tätig gewesen. Seither war ich Landes- bzw. nunmehr Bundesbeamte auf Probe. Da ich nun einer Nebentätigkeit nachgehen will und den Arbeitsvertrag erhalten habe, steht mir dort durch ankreuzen die Möglichkeit offen, ob ich versicherungspflichtig bleiben möchte oder aber die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht beantrage.
Ich bin leider überhaupt nicht im Thema und mir der Konsequenzen nicht bewusst. Kann jemand mich eventuell im Allgemeinen darüber aufklären, ob und wie ich meine gesetzlichen Rentenanwartschaften verliere? Wie ist das generell geregelt? Solange ich die 5 Jahre nicht voll habe, bekomme ich doch sowieso nichts aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausgezahlt und wenn ich sie voll habe, wird mir das dann von der Pension abgezogen?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße