Seite 1 von 1
Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 17. Jan 2016, 20:03
von Bahnfuzzy
Wie ich hier öfters lesen kann braucht man um eine eventuellen Zwangspensionierung zu verhindern des öfteren Rechtsbeistand reicht es wenn man die Rechtsschutzversicherung der EVG in Anspruch nimmt und damit den Rechtsanwälten der Gewerkschaft ausgeliefert ist oder würdet ihr eher dazu raten noch zusätzlich eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen.Und welche Versicherungen sind zu empfehlen gerne auch per Pn.
Gruß
Bahnfuzzy
Re: Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 17. Jan 2016, 20:48
von Torquemada
Es empfihelt sich hierzu der rechtzeitige Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.
Mit den klassischen, ehemaligen Beamtenversicherern haben die Kollegen gute Erfahrungen gamacht.
Re: Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 17. Jan 2016, 21:32
von Bahnfuzzy
Was bedeutet genau rechtzeitig?
Re: Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 17. Jan 2016, 22:42
von Ruheständler
Bahnfuzzy hat geschrieben:Was bedeutet genau rechtzeitig?
ich denke Torquemada meint um eventuelle Wartezeiten der Versicherung auszuschließen jetzt schon,die gängige Wartezeit beträgt meines Wissens mind. 3 Monate
Gruß vom Ruheständler
Re: Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 17. Jan 2016, 22:49
von Torquemada
Die Wartezeit nach dem Abschluss der Versicherung beträgt meist 3 Monate.
Re: Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 17. Jan 2016, 23:47
von Posttussi
Wenn das Haus schon brennt kann keine Feuerversicherung mehr abgeschlossen werden...

Re: Rechtsschutzversicherung
Verfasst: 18. Jan 2016, 00:53
von Mikesch
Ob man eine Versicherung
braucht, sei mal dahingestellt. Aber wenn Du schon etwas thematisierst, scheint ja was im Busch zu sein. Die scheint bei einigen Verwaltungen ja auch angebracht zu sein

Wenn ja, dann sofort, wg. der bereits angeführten Wartezeit.