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Familienzuschläge in der Ausbildung (Stadtinspektoranwärter)
Verfasst: 9. Jan 2016, 13:17
von Sonnenschein1234
Hallo,
könnt ihr mir sagen, ob man Familienzuschläge erhält, wenn man sich noch in der Ausbildung/ Studium zum Stadtinspektoranwärter befindet?
Bei den Familienzuschlägen geht es um den Teil, wenn man verheiratet ist und wenn man ein Kind hat.
Hierzu habe ich noch eine Frage:
Bekommt ein Vater (in Ausbldung) Familienzuschläge für sein Kind, das aber bei der Mutter (sprich nicht in seinem Haushalt) lebt, er aber Kindesunterhalt für das Kind bezahlt?
Ich hoffe mir kann jmd weiterhelfen

Re: Familienzuschläge in der Ausbildung (Stadtinspektoranwär
Verfasst: 9. Jan 2016, 13:37
von Torquemada
Sonnenschein1234 hat geschrieben:Hallo,
könnt ihr mir sagen, ob man Familienzuschläge erhält, wenn man sich noch in der Ausbildung/ Studium zum Stadtinspektoranwärter befindet?
Ja. Es gibt aber Bundesländer in denen es keinen "Verheiratetenzuschlag" mehr gibt. Dafür wurden die Kinderzuschläge erhöht.
Re: Familienzuschläge in der Ausbildung (Stadtinspektoranwär
Verfasst: 9. Jan 2016, 18:51
von Sonnenschein1234
Vielen Dank für die Antwort.
Weißt du zufällig auch, wie es sich mit dem Kinderzuschlag verhält, wenn das Kind nicht im gleichen Haushalt wie der Anwärter lebt?
Mein Verlobter wird Mitte des Jahres seine Ausbildung starten und seine Kind lebt im Haushalt der Kindesmutter, für das er aber wie gesagt Unterhalt leistet. Weißt du darüber etwas?
Viele Grüße
Re: Familienzuschläge in der Ausbildung (Stadtinspektoranwär
Verfasst: 11. Jan 2016, 10:52
von Seller us M.
freshair hat geschrieben:...Voraussetzung für den Kinderzuschlag wäre die Zahlung von Kindergeld an den Azubi...
Das stimmt aber so nicht. Die Zahlung des Familienzuschlags setzt voraus, dass Kindergeld gezahlt wird. Wer das Kindergeld bezieht ist für den Vater (besoldungsrechtlich) nur dann von Bedeutung, wenn die Mutter (oder ein eventueller Stiefvater) auch Anspruch auf einen Familienzuschlag oder eine entsprechende Leistung hat. Wenn sie als Beamtin, Richterin oder Soldatin tätig wäre, dann wäre klar, dass der Vater den Familienzuschlag nicht bekommt. Da sie offenbar Angestellte (Beschäftigte) im öffentlichen Dienst ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Vater die Zahlung mit den Anwärterbezügen erhält, recht groß. Zwei Ausnahmen fallen mir spontan ein (es gibt aber noch mehr):
1. Die Mutter bekommt eine Kinderzulage aufgrund Übergangsrecht, dann müsste das Kind - je nach Arbeitgeber - vor dem 1.01.2006 oder dem 1.01.2007 geboren sein.
2. Die Mutter ist beim Land Hessen beschäftigt.
Re: Familienzuschläge in der Ausbildung (Stadtinspektoranwär
Verfasst: 11. Jan 2016, 11:35
von Torquemada
Seller us M. hat geschrieben: Da sie offenbar Angestellte (Beschäftigte) im öffentlichen Dienst ist, ...
Wo steht denn das?
Re: Familienzuschläge in der Ausbildung (Stadtinspektoranwär
Verfasst: 11. Jan 2016, 13:10
von Seller us M.
Torquemada hat geschrieben:Wo steht denn das?
Hier. Sorry, das hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen.
Re: Familienzuschläge in der Ausbildung (Stadtinspektoranwär
Verfasst: 11. Jan 2016, 13:15
von Torquemada
Seller us M. hat geschrieben:Torquemada hat geschrieben:Wo steht denn das?
Hier. Sorry, das hatte ich vorhin vergessen zu erwähnen.
Immer diese Mehrfachposter........ist ja ein multiples Chaos.