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Trennungsgeld bei Umsetzung
Verfasst: 22. Dez 2015, 19:26
von teq21
Hey Forengemeinde,
mich würde es interessieren, ob bei einer Umsetzung (Wechsel vom Dienstort A zum Dienstort B innerhalb dergleichen Bundesbehörde, Wohnung liegt nicht im Einzugsgebiet vom Dienstort B)
Trennungsgeld gewährt wird?
Viele Grüße
Katja
Re: Trennungsgeld bei Umsetzung
Verfasst: 22. Dez 2015, 19:44
von El Pocho
Welche Wohnung liegt nicht im Einzugsgebiet von Dienstort B? Die Alte oder die Neue?
Nebenbei könntest du auch mal das BUKG lesen. Ist ja nicht so lang.
Re: Trennungsgeld bei Umsetzung
Verfasst: 22. Dez 2015, 21:49
von Ruheständler
Re: Trennungsgeld bei Umsetzung
Verfasst: 23. Dez 2015, 07:44
von sdh1807
Ob in diesem Fall TG zu gewähren ist hängt als erstes einmal davon ab ob Umzugskostenvergütung gewährt wird oder nicht.
Wir die UKV nicht gewährt, wäre zu prüfen ob eine Maßnahme nach § 1 Abs. 2 Trennungsgeldverordnung vorliegt. Meiner Meinung nach wäre hier eine Maßnahme nach Nr. 4 gegeben.
Hier könnte unter Umständen TG zustehen, wenn alle anderen Voraussetzungen gegeben sind.
Re: Trennungsgeld bei Umsetzung
Verfasst: 5. Jan 2016, 14:29
von Monty
Hi Katja,
wenn du versetzt wirst und keine Umzugskosten erstattet bekommst wirst du meiner Meinung nach vermutlich für eine gewisse Zeit Trennungsgeld zugesprochen bekommen. Vorausgesetzt du bist nicht auf eigenen Wunsch versetzt worden. Vielleicht fragst du mal beim DLZ Reisekosten oder deiner zuständigen Reisekostenstelle nach. Vielleicht habt Ihr ja auch noch jemanden im Haus der sich um so etwas kümmert.
VG Monty
Re: Trennungsgeld bei Umsetzung
Verfasst: 11. Jan 2016, 10:58
von afo1
dibedupp hat geschrieben:teq21 hat geschrieben:
Viele Grüße
Katja
teq21 hat geschrieben:
Viele Grüße
Steffi

Warum nicht, ich habe auch drei Vornamen
