Freistellung vom Dienst mit Dienstbezügen
Verfasst: 23. Nov 2015, 21:11
Hallo,
habe mal 2 Fragen gleichzeitig, eine kurze und eine lange;-))
1.) bin Beamtin und seit April 2015 vom Dienst lt. Amtsärztin freigestellt mit der Maßgabe eine Therapie durchzuführen, welche noch nicht einmal begonnen hat. Verfällt jetzt der Urlaub aus dem Jahre 2014, wenn ich ihn bis März 2016 nicht genommen habe?
2.) Ich hatte den Ersttermin bei meiner Ärztin für die Therapie am 14.8.2015. Statt bei der Terminvergabe 2 Monate vorher mir mitzuteilen, dass ich einen Antrag bei der Beihilfestelle u. KV stellen muss sagte man mir es erst am 14.8.2015. Dann ging die Ärztin 6 Wochen in den Urlaub und erst auf Nachdruck von mir am 28.9.2015 beantragte sie die Therapie in der Beihilfestelle und KV. Nun brauchte die Beihilfestelle bzw. der Gutachter wieder 1 Monat, also bis Ende Oktober. Nach dem ich wieder auf Nachdruck bei der Ärztin 2 Wochen später erschienen bin, also Mitte Nov.2015 sagte sie mir erst dann, sie könne die Therapie selber nicht durchführen, würde mir aber erst am 08.12.2015 eine andere Therapeutin zur Verfügung stellen, die im Wechsel mit ihr anwesend ist. Sprich sie selber ist dann wieder den ganzen Dezember nicht anwesend. Nun fordert das Personalamt einen Therapieplan von mir an mit der Androhung wegen schuldhaftes Verhalten, wenn ich ihn nicht zusende. Habe ihn von der Ärztin nicht erhalten, aber eine Kopie des Gutachters der Beihilfestelle wo drauf steht:" der Therapieplan ist schlüssig aus der Verhaltensanalyse abgeleitet, die Prognose erscheint günstig." Sprich der Plan leitet sich aus dem Antrag ab. Liegt demzufolge nicht im Personalbüro, sondern in der Beihilfestelle und ist dort einsehbar. Habe im Moment die Befürchtung, dass man mich evtl. in die Kündigung zwingen kann, wenn die Ärztin nicht in die Pötte kommt oder die andere Therapeutin mich auch ablehnt oder am 08.12. gar nicht erscheint. Ich fühle mich hingehalten von der Ärztin. Es ist schon so viel Zeit ins Land gegangen ohne das etwas passiert ist. Darf das Personalamt überhaupt den Therapieplan einsehen?. Es gibt doch eine Verschwiegenheitspflicht von seiten der Ärzte? Fühlt sich an , wie Nötigung vom Personalamt. Weiss ja nicht was drin steht. []Kann das Personalamt mich letztenendes zur Entlassung zwingen, wenn die Therapie nicht beginnt oder endet?
Vielen Dank für Euren Rat im Voraus.
cu
sun
habe mal 2 Fragen gleichzeitig, eine kurze und eine lange;-))
1.) bin Beamtin und seit April 2015 vom Dienst lt. Amtsärztin freigestellt mit der Maßgabe eine Therapie durchzuführen, welche noch nicht einmal begonnen hat. Verfällt jetzt der Urlaub aus dem Jahre 2014, wenn ich ihn bis März 2016 nicht genommen habe?
2.) Ich hatte den Ersttermin bei meiner Ärztin für die Therapie am 14.8.2015. Statt bei der Terminvergabe 2 Monate vorher mir mitzuteilen, dass ich einen Antrag bei der Beihilfestelle u. KV stellen muss sagte man mir es erst am 14.8.2015. Dann ging die Ärztin 6 Wochen in den Urlaub und erst auf Nachdruck von mir am 28.9.2015 beantragte sie die Therapie in der Beihilfestelle und KV. Nun brauchte die Beihilfestelle bzw. der Gutachter wieder 1 Monat, also bis Ende Oktober. Nach dem ich wieder auf Nachdruck bei der Ärztin 2 Wochen später erschienen bin, also Mitte Nov.2015 sagte sie mir erst dann, sie könne die Therapie selber nicht durchführen, würde mir aber erst am 08.12.2015 eine andere Therapeutin zur Verfügung stellen, die im Wechsel mit ihr anwesend ist. Sprich sie selber ist dann wieder den ganzen Dezember nicht anwesend. Nun fordert das Personalamt einen Therapieplan von mir an mit der Androhung wegen schuldhaftes Verhalten, wenn ich ihn nicht zusende. Habe ihn von der Ärztin nicht erhalten, aber eine Kopie des Gutachters der Beihilfestelle wo drauf steht:" der Therapieplan ist schlüssig aus der Verhaltensanalyse abgeleitet, die Prognose erscheint günstig." Sprich der Plan leitet sich aus dem Antrag ab. Liegt demzufolge nicht im Personalbüro, sondern in der Beihilfestelle und ist dort einsehbar. Habe im Moment die Befürchtung, dass man mich evtl. in die Kündigung zwingen kann, wenn die Ärztin nicht in die Pötte kommt oder die andere Therapeutin mich auch ablehnt oder am 08.12. gar nicht erscheint. Ich fühle mich hingehalten von der Ärztin. Es ist schon so viel Zeit ins Land gegangen ohne das etwas passiert ist. Darf das Personalamt überhaupt den Therapieplan einsehen?. Es gibt doch eine Verschwiegenheitspflicht von seiten der Ärzte? Fühlt sich an , wie Nötigung vom Personalamt. Weiss ja nicht was drin steht. []Kann das Personalamt mich letztenendes zur Entlassung zwingen, wenn die Therapie nicht beginnt oder endet?
Vielen Dank für Euren Rat im Voraus.
cu
sun