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Verfasst: 26. Apr 2006, 01:32
von Angelfire
Na freiwillig könnte ich meine Kinder auch privat versichern, aber dann wäre ich ja dumm. Solange ich weniger verdiene, bleiben sie bei meinem Mann versichert.

Viele Grüße
Angelfire

Verfasst: 26. Apr 2006, 01:55
von Sheep
Ja, das ist klar. Dann hast Du ja noch richtig "Glück", dass Du weniger als Dein Mann verdienst. Verrückte Welt.

Verfasst: 29. Aug 2006, 08:33
von z
Wie sieht das eigentlich bei Vorsorgemaßnahmen aus? Wird da von der Beihilfe auch die Praxisgebühr abezogen? Dürfte eigentlich nicht sein, denn bei der GKV ist das ja auch nicht der Fall.

Mal noch eine andere Frage......Es gibt doch auch Gebührennummern bei denen ein A dahintersteht. Gibts da eigentlich grundsätzlich Probleme mit der Anerkennung, oder kommt das darauf an?

Verfasst: 29. Aug 2006, 23:46
von Angelfire
Das mit den A-Nummern weiß ich auch nicht. Wenn du beim Zoll bist oder vor hast dich dort zu bewerben, dann wende dich an die Beihilfestelle des Bundes. Adresse müßtest du über www.zoll.de rausbekommen. Dort kann man auch anrufen.

Die Praxisgebühr wird dir für jedes Quartal berechnet, für welches du Rechnungen bei der Beihilfestelle einreichst. Das sind immer die 10 €.

LG Angelfire

Praxisgebühr/Vorsorge

Verfasst: 2. Okt 2006, 13:24
von dandomenik
Hallo z,
ich lasse mir grundsätzlich Vorsorgeuntersuchungen auf den Rechnungen auch als diese ausweisen.
Z.B. Zahnarzt - Rechnung zur Vorsorgeuntersuchung am .....
Bisher gingen alle Rechnungen ohne Beanstandungen durch die Beihilfe.
Allerdings genau hinsehen sollte man trotzdem.

:shock: :oops:

Verfasst: 5. Okt 2006, 08:42
von doors-steffi
ich hätte auch mal ne frage...
dummerweise habe ich bei der abrechnung der letzten beihilfe mein pillenrezept vom januar diesen jahres eingereicht was nicht beihilfeberechtigt ist...
habe demzufolge auch keine erstattung bekommen aber mir wurde für dieses quartal die praxisgbühr abgezogen.
ich habe für dieses erste quartal aber keinerlei arztrechung eingereicht. wie viele wissen muss man nicht immer beim arzt vorsprechen um das rezept für die pille zu bekommen...
lohnt es sich in einspruch zu gehen? hat jemand erfahrung damit?

danke
doors-steffi

Verfasst: 6. Okt 2006, 01:16
von Angelfire
Lohnt sich auf alle Fälle Einspruch einzureichen. Es ist ja auch keine Erstattung der Kosten erfolgt.

LG Angelfire

Verfasst: 20. Okt 2006, 05:16
von Michel
Hallo!
Weiß jemand, ob man eine bei der Beihilfe eingereichte Rechnung nachträglich, nach Erstattung, zurücknehmen kann?
Muß ich Einspruch einlegen?

Folgendes ist mir passiert:
Vor einigen Wochen bekam ich eine Rechnung von meinem Arzt, der festgestellt hat, dass er Leistungen aus Jan.+Febr. 2004 und Mai 2004 noch nicht in Rechnung gestellt hat. Es geht um 3 Telefonate mit der Praxis um neue Rezepte anzufordern! Insgesamt 9,45 EUR.
Ich Dussel reiche die Rechnung bei der Beihilfe ein und bekomme auch 50% erstattet, aber gleichzeitig werden mir 20 EUR Praxisgebühr für die beiden Quartale abgezogen (sonst keine Arztrechnungen für die beiden Q. vorher eingereicht).

Kann ich diese Rechung nachträglich zurückziehen? Was muß ich machen? Widerspruch einlegen, oder reicht ein formloses Schreiben?

Gibt es hier Experten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Michel

Verfasst: 21. Okt 2006, 00:54
von Angelfire
Ich würde einfach mal telefonieren :)

LG Angelfire

Verfasst: 5. Nov 2006, 04:07
von Michel
Angelfire hat geschrieben:Ich würde einfach mal telefonieren :)

LG Angelfire
Garnicht so einfach hier mit Experten zu telefonieren :D

Verfasst: 6. Nov 2006, 03:19
von Angelfire
Na du sollst mit der Beihilfestelle telefonieren :) Bei uns geht das ohne Probleme :)

LG Angelfire

Verfasst: 11. Nov 2006, 05:28
von Michel
Angelfire hat geschrieben:Na du sollst mit der Beihilfestelle telefonieren :) Bei uns geht das ohne Probleme :)

LG Angelfire
Ach?
Ups, wir haben auch Telefon. :?
Interessant, wie Fragen hier "beantwortet" werden.
Manche müssen wohl einfach auf alles eine Antwort geben.

Ich fragte, ob es hier Experten für meine Frage gibt. Das Callcenter beschäftigt leider Keine, sonst hätte ich die Frage nicht öffentlich gestellt!

Meine Frage wurde übrigens in einem anderen Forum beantwortet.

Gruß

Verfasst: 12. Mär 2007, 21:41
von Nordstern
Habe es kurz nach der Einführung schriftlich fixiert, aber ist bei der Beihilfestelle abgeschmettert worden.

Ja, wir sind den "gesetzlichen " gleichgestellt worden !!

Verfasst: 7. Aug 2007, 16:22
von BaliSchatz
Jetzt hab ich aber auch eine Frage:
Wie ist das denn dann mit medikamentenzuzahlungen oder mit der rezeptgebühr?
Werden die uns auch irgendwie von der beihilfestelle abgezogen oder bekommen wir das erstattet?

Ich hab immer gedacht, dass man als Privatpatient riesige Vorteile hat und ich hatte mich schon so gefreut keine 10Euro mehr zahlen zu müssen :(

Ist die pille eigentlich auch nicht beihilfefähig, wenn man diese aufgrund einer krankheit etc pp verschrieben bekommt?

Verfasst: 7. Aug 2007, 17:26
von Laura
BaliSchatz hat geschrieben:Jetzt hab ich aber auch eine Frage:
Wie ist das denn dann mit medikamentenzuzahlungen oder mit der rezeptgebühr?
Werden die uns auch irgendwie von der beihilfestelle abgezogen oder bekommen wir das erstattet?

Ich hab immer gedacht, dass man als Privatpatient riesige Vorteile hat und ich hatte mich schon so gefreut keine 10Euro mehr zahlen zu müssen :(

Ist die pille eigentlich auch nicht beihilfefähig, wenn man diese aufgrund einer krankheit etc pp verschrieben bekommt?
Ach Gott, also das mit den riiiiiiiiiiiiiiesigen Vorteilen war einmal.
Natürlich müssen auch wir Beamte die 10 Eur zahlen. Die bekommt man dann halt vom beihilfefähigen Betrag gleich abgezogen.
Wär ja auch ungerecht, wenn wir die nicht zahlen müssten.

Hmmm, die Pille bei einer Krankheit? Du meinst wohl: z.B. bei Akne oder?
Kann schon sein, dass man dann die Pille erstattet bekommt...habe
ich aber keine Erfahrungen damit. Ich weiß nur, dass man es im Regelfall nicht erstattet kriegt.

Medikamentenzuzahlung ist, glaub ich, 6 Eur.

Gruß,
Laura