Wahlleistungen im Krankenhaus
Verfasst: 17. Nov 2015, 15:06
Hallo zusammen,
folgendes Problem: Ich hatte vor meiner Verbeamtung (Landesbeamter RLP) im vergangenen Jahr bereits einen Schwerbehindertenausweis, sodass private Krankenversicherungen mich zunächst abgelehnt haben und ich in den ersten Monaten meiner Beamtenlaufbahn gesetzlich versichert war. Per Zufall erfuhr ich dann von der Öffnungsaktion einer PKV, die mich inkl. Risikozuschlag aufnahm, was aber immer noch deutlich günstiger war, als gesetzlich zu bleiben. Das Problem war, dass die Frist, in der ich bei der Beihilfe die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus beantragen konnte, bei meinem Wechsel bereits verstrichen war.
Im Juli musste ich zwecks Abklärung des Verdachts auf eine Krankheit drei Tage stationär ins Krankenhaus. Dort habe ich ausführlich betont, keine Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu wollen. In den letzten Wochen kamen nach und nach die Krankenhausrechnungen, von denen ich die ersten im September einreichte und mir die Beihilfe auch gewährt wurde. Nun reichte ich die letzten Rechnungen ein (über einen Betrag von über 1000 €) und die Beihilfe wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich keinen Anspruch auf Übernahme von Wahlleistungen habe. Auf Nachfrage wurde mir erläutert, dass ich mich im Krankenhaus wie ein Kassenpatient verhalten müsse, sofern ich Wahlleistungen nicht privat zahlen wolle. Dann würde ich auch nur eine Krankenhausrechnung erhalten, die beihilfefähig sei. Auf meinen Einwand, dass ich ja bereits mehrere KH-Rechnungen eingereicht habe (Laborrechnungen, etc.), die erstattet wurden, hieß es, dass dies ein Fehler sei und es mein Glück sei, dass der Beihilfebescheid bereits rechtskräftig sei, da ich die entsprechenden Leistungen zu Unrecht erhalten hätte und diese eigentlich zurückzahlen müsse.
Meine Fragen nun:
- Ist diese Auskunft richtig?
- Ich habe in entsprechendem Krankenhaus keinerlei Vertrag über Wahlleistungen unterschrieben, wieso darf die Klinik diese trotzdem abrechnen?
- Gibt es die Möglichkeit, die Wahlleistungen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu beantragen?
Vielen Dank.
folgendes Problem: Ich hatte vor meiner Verbeamtung (Landesbeamter RLP) im vergangenen Jahr bereits einen Schwerbehindertenausweis, sodass private Krankenversicherungen mich zunächst abgelehnt haben und ich in den ersten Monaten meiner Beamtenlaufbahn gesetzlich versichert war. Per Zufall erfuhr ich dann von der Öffnungsaktion einer PKV, die mich inkl. Risikozuschlag aufnahm, was aber immer noch deutlich günstiger war, als gesetzlich zu bleiben. Das Problem war, dass die Frist, in der ich bei der Beihilfe die Wahlarztbehandlung im Krankenhaus beantragen konnte, bei meinem Wechsel bereits verstrichen war.
Im Juli musste ich zwecks Abklärung des Verdachts auf eine Krankheit drei Tage stationär ins Krankenhaus. Dort habe ich ausführlich betont, keine Wahlleistungen in Anspruch nehmen zu wollen. In den letzten Wochen kamen nach und nach die Krankenhausrechnungen, von denen ich die ersten im September einreichte und mir die Beihilfe auch gewährt wurde. Nun reichte ich die letzten Rechnungen ein (über einen Betrag von über 1000 €) und die Beihilfe wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass ich keinen Anspruch auf Übernahme von Wahlleistungen habe. Auf Nachfrage wurde mir erläutert, dass ich mich im Krankenhaus wie ein Kassenpatient verhalten müsse, sofern ich Wahlleistungen nicht privat zahlen wolle. Dann würde ich auch nur eine Krankenhausrechnung erhalten, die beihilfefähig sei. Auf meinen Einwand, dass ich ja bereits mehrere KH-Rechnungen eingereicht habe (Laborrechnungen, etc.), die erstattet wurden, hieß es, dass dies ein Fehler sei und es mein Glück sei, dass der Beihilfebescheid bereits rechtskräftig sei, da ich die entsprechenden Leistungen zu Unrecht erhalten hätte und diese eigentlich zurückzahlen müsse.
Meine Fragen nun:
- Ist diese Auskunft richtig?
- Ich habe in entsprechendem Krankenhaus keinerlei Vertrag über Wahlleistungen unterschrieben, wieso darf die Klinik diese trotzdem abrechnen?
- Gibt es die Möglichkeit, die Wahlleistungen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zu beantragen?
Vielen Dank.