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GdS / MdE - Entschädigung nach Dienstunfall

Verfasst: 15. Nov 2015, 22:38
von Dream-Teacher
Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen des Landes (Hessen),

folgende Frage.
ich hatte einen Dienstunfall und bin nun teilweise auf den Rollstuhl angewiesen. Habe einen GdB von 90, das Merkzeichen B, G und aG vom Versorgungsamt zuerkannt bekommen.

Mein GdS bzw. MdE steht noch aus. Als Berufsschullehrer bin ich dennoch (Gott sei Dank!!!!!!!!!!!!!!) dienstfähig, mit der entsprechenden Entlastung gem. § 10 der Pflichtstundenverordnung von aktuell 5 Wochenstunden, wobei ich eine weitere Stunde, also das Maximum beantragt habe.
Nach welcher Liste bzw. Gesetztesgrundlage richtet sich die Entschädigungsleistung? Bitte, wenn möglich, entsprechende Rechtsgrundlage angeben.

Allen, ob Beamten oder nicht :), wünsche ich einen guten Start in die neue Woche.

Gruß D-T