Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
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Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Liebe Kollegen,
kann mir jemand sagen ob ich die erworbenen Rentenansprüche mit 65 Jahren bekomme?
Folgende Konstellation:
Ich könnte nächste Jahr in den Vorruhestand gegen. Meine erdientes Ruhegehalt liegt bei ca. 67%.
Meine erworbenen Rentenansprüche liegen bei ca. 220€.
Da eine maximale Versorgung von 71,75% nicht überschritten werden darf und ich ja nur bei ca. 67% liege stellt sich mir die Frage, ob meine Rentenansprüche von ca. 220€ bei einem Vorruhestand und erreichen meiner Altersgrenze von 65 Jahren hinzukommen.
Im Voraus ein Dankeschön für Eure Antworten.
Lieben Gruß
Dülle
kann mir jemand sagen ob ich die erworbenen Rentenansprüche mit 65 Jahren bekomme?
Folgende Konstellation:
Ich könnte nächste Jahr in den Vorruhestand gegen. Meine erdientes Ruhegehalt liegt bei ca. 67%.
Meine erworbenen Rentenansprüche liegen bei ca. 220€.
Da eine maximale Versorgung von 71,75% nicht überschritten werden darf und ich ja nur bei ca. 67% liege stellt sich mir die Frage, ob meine Rentenansprüche von ca. 220€ bei einem Vorruhestand und erreichen meiner Altersgrenze von 65 Jahren hinzukommen.
Im Voraus ein Dankeschön für Eure Antworten.
Lieben Gruß
Dülle
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Soweit mir bekannt ist, erhältst du zwar die Rente, aber die wird mit deinem Pensionanspruch von 67 % verrechnet. Ein paar € mehr könnten sich durch einen Zuschuß der Rentenversicherung zur Krankenversicherung ergeben, bei mir ca. 20,00 €. Theoretisch könnte es noch einen kleinen Vorteil bei der Einkommenssteuer geben.
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Du erhältst mit erreichen deines Rentenalters die Differenz von 67% - 71,75% aus der gesetzlichen Rentenkasse. Dein Renteneintrittsalter kann aber zwischen 65 & 67 Jahren liegen. Das solltest du aber selbst am besten wissen. Richtet sich nach Geburtsjahr & Monat.
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Diese Information ist falsch.Hauseltr hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, erhältst du zwar die Rente, aber die wird mit deinem Pensionanspruch von 67 % verrechnet.
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Hallo zeerookah und Torquemada,
gibt es hierzu auch eine Informationsquelle wo ich es nachlesen kann.
Danke für eure Antworten !!!
Gruß
Dülle
gibt es hierzu auch eine Informationsquelle wo ich es nachlesen kann.
Danke für eure Antworten !!!
Gruß
Dülle
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Da du Telekom Beamter bist kann ich dir das Pro-T Forum empfehlen.
http://www.prot-in.de
Aber um an persönliche Informationen zu kommen (Mitgliederservice, Mitgliederforum) must du dort angemeldet sein. Kostet 10€ im Monat.
Mir hat der Mitgliederservice aber perfekt geholfen. Die Vorruhestandsberechnung stimmte auf den Euro genau. Ich hatte das mal machen lassen auch mit Vergleichsberechnung. Wie dann die Telekom mir völlig überraschend im Frühjahr die Pistole auf die Brust gesetzt hat konnte ich dann innerhalb von 15min sagen
"Ihr könnt mich mal am Götz von Berlichingen" und bin gegangen. Und habe den Laden nie wieder betreten.
Und hatte nur einen entscheidenen Gedanken. "Du bist ein freier Mann, du bist ein freier Mann"
http://www.prot-in.de
Aber um an persönliche Informationen zu kommen (Mitgliederservice, Mitgliederforum) must du dort angemeldet sein. Kostet 10€ im Monat.
Mir hat der Mitgliederservice aber perfekt geholfen. Die Vorruhestandsberechnung stimmte auf den Euro genau. Ich hatte das mal machen lassen auch mit Vergleichsberechnung. Wie dann die Telekom mir völlig überraschend im Frühjahr die Pistole auf die Brust gesetzt hat konnte ich dann innerhalb von 15min sagen
"Ihr könnt mich mal am Götz von Berlichingen" und bin gegangen. Und habe den Laden nie wieder betreten.
Und hatte nur einen entscheidenen Gedanken. "Du bist ein freier Mann, du bist ein freier Mann"
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Torquemada hat geschrieben:Diese Information ist falsch.Hauseltr hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, erhältst du zwar die Rente, aber die wird mit deinem Pensionanspruch von 67 % verrechnet.
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/b ... _kapitel_6
Auf den zuletzt erworbenen Versorgungsbezug wird nach meinem Wissensstand die Rente nach Erreichen des 65. Lebensjahr verrechnet!
Ich bitte daher um ausführliche Berichtigung meiner falschen Information. Schließlich möchte ich wissen, wieso das bei mir so ist!

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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Schaue dir doch im von dir zitierten Link am Ende des Artikel die Musterrechnung an. Rechne das mal durch. Der Höchstsatz liegt natürlich über 67 Prozent.Hauseltr hat geschrieben:Torquemada hat geschrieben:Diese Information ist falsch.Hauseltr hat geschrieben:Soweit mir bekannt ist, erhältst du zwar die Rente, aber die wird mit deinem Pensionanspruch von 67 % verrechnet.
http://www.beamtenversorgungsrecht.de/b ... _kapitel_6
Auf den zuletzt erworbenen Versorgungsbezug wird nach meinem Wissensstand die Rente nach Erreichen des 65. Lebensjahr verrechnet!
Ich bitte daher um ausführliche Berichtigung meiner falschen Information. Schließlich möchte ich wissen, wieso das bei mir so ist!
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Zur Zeit ist in div. Printmedien zu lesen, Beamte könnten durch freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung ihre Altersbezüge aufstocken. Von hohen Steuerersparnissen bei Zahlung bis Ende Dezember dieses Jahres ist die Rede.
Gilt bei diesem Modell die Kappungsgrenze von 71,75% der letzten Besoldung zur Vermeidung einer Überversorgung nicht?
Gilt bei diesem Modell die Kappungsgrenze von 71,75% der letzten Besoldung zur Vermeidung einer Überversorgung nicht?
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Hallo,
die Aufstockung gilt nur für den Fall der Rente, wenn Du kurz vor der Regelaltersgrenze bist - oder schon drin bist.
Wenn man freiwillige Rentenbeiträge einzahlt, dann macht man das um entweder die Mindestfrist von 5 Jahren zu erreichen oder aber die Beitragszahlung innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Bei freiwilligen Beiträgen zur RV erfolgt keine Anrechnung zur Pension !
Allerdings erfolgt natürlich die individuelle Besteuerung. In der Tag hat man durch eine Einmalzahlung einen hohen steuerlichen Effekt. Max. kann man 27.000,- € einzahlen, davon sind aber nur 21.600,- € steuerlich für das Jahr 2015 ansetzbar. Ihr könnt euch ja selber ausrechnen, wie hoch der steuerliche Effekt bei einem Steuersatz von 25 % ist. Dann ist die Rendite auch sehr gut !
Bei einer dann auszuzahlenden Rente von ca. 121,- € pro Monat, kommt man auf eine Rendite von ca. 6,7 %. Dazu kommt aber noch ein Aufschlag von 7 % von der RV, dies ist ein Zuschlag für die Krankenversicherung (Hinweis für Beamte).
Die Rente muss auch noch nach dem individuellen Steuersatz versteuert werden, also das auch bitte noch berücksichtigen. Für Ang. müssen Steuern und Krankenkasse auf die Rente gezahlt werden, bei Beamten nur Steuern.
Zu beachten ist aber, dass man dann auch 178 Monate noch Rente beziehen muss, um den einzuzahlenden wieder auszugleichen.
Und nach diesen 178 Monaten komme ich wieder auf Null heraus - ein/e heute 65-jährige/r muss dann mindesten ca. 80 Jahre alt werden. Die Frage ist, ob man auch so lange lebt. Bei den Frauen ist das ja statistisch gesehen kein Thema, aber bei den Männer schon eher, da diese nicht so alt werden
)
Einfach selber mal zu dem Thema googeln oder sich am Besten von der Rentenversicherung direkt und persönlich am Telefon beraten lassen !
die Aufstockung gilt nur für den Fall der Rente, wenn Du kurz vor der Regelaltersgrenze bist - oder schon drin bist.
Wenn man freiwillige Rentenbeiträge einzahlt, dann macht man das um entweder die Mindestfrist von 5 Jahren zu erreichen oder aber die Beitragszahlung innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Rentenbeginn. Bei freiwilligen Beiträgen zur RV erfolgt keine Anrechnung zur Pension !
Allerdings erfolgt natürlich die individuelle Besteuerung. In der Tag hat man durch eine Einmalzahlung einen hohen steuerlichen Effekt. Max. kann man 27.000,- € einzahlen, davon sind aber nur 21.600,- € steuerlich für das Jahr 2015 ansetzbar. Ihr könnt euch ja selber ausrechnen, wie hoch der steuerliche Effekt bei einem Steuersatz von 25 % ist. Dann ist die Rendite auch sehr gut !
Bei einer dann auszuzahlenden Rente von ca. 121,- € pro Monat, kommt man auf eine Rendite von ca. 6,7 %. Dazu kommt aber noch ein Aufschlag von 7 % von der RV, dies ist ein Zuschlag für die Krankenversicherung (Hinweis für Beamte).
Die Rente muss auch noch nach dem individuellen Steuersatz versteuert werden, also das auch bitte noch berücksichtigen. Für Ang. müssen Steuern und Krankenkasse auf die Rente gezahlt werden, bei Beamten nur Steuern.
Zu beachten ist aber, dass man dann auch 178 Monate noch Rente beziehen muss, um den einzuzahlenden wieder auszugleichen.
Und nach diesen 178 Monaten komme ich wieder auf Null heraus - ein/e heute 65-jährige/r muss dann mindesten ca. 80 Jahre alt werden. Die Frage ist, ob man auch so lange lebt. Bei den Frauen ist das ja statistisch gesehen kein Thema, aber bei den Männer schon eher, da diese nicht so alt werden

Einfach selber mal zu dem Thema googeln oder sich am Besten von der Rentenversicherung direkt und persönlich am Telefon beraten lassen !
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Um abschließend auf die Eingangsfrage von Dülle einzugehen.
Wenn Du in die Regelaltersgrenze gehst, wird die Rente nur bis zum Höchstsatz der Beamtenpension (aktuell 71,75 %) ausgezahlt - das geschieht, um eine Überversorgung zu verhindern. Andere Hinzuverdienste sind aber möglich, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Es erfolgt in jedem Fall eine Anrechnung der Rentenbezüge !!!
Siehe hierzu folgender Link:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... 6bodyText8
Einfach mal komplett durchlesen, dort steht alles Weitere - dann auch mal mit der Personalstelle in Verbindung setzen und alles abklären !
Der Teil der Rente, der auf freiwillige Beiträge und Höherversicherungsbeiträge die der Versicherte überwiegend selbst gezahlt hat, bleibt bei der Anrechnung außer Ansatz !!!
Dies war aber im Fall von Dülle nicht der Fall - oder ?
Wenn Du in die Regelaltersgrenze gehst, wird die Rente nur bis zum Höchstsatz der Beamtenpension (aktuell 71,75 %) ausgezahlt - das geschieht, um eine Überversorgung zu verhindern. Andere Hinzuverdienste sind aber möglich, wenn die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Es erfolgt in jedem Fall eine Anrechnung der Rentenbezüge !!!
Siehe hierzu folgender Link:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS ... 6bodyText8
Einfach mal komplett durchlesen, dort steht alles Weitere - dann auch mal mit der Personalstelle in Verbindung setzen und alles abklären !
Der Teil der Rente, der auf freiwillige Beiträge und Höherversicherungsbeiträge die der Versicherte überwiegend selbst gezahlt hat, bleibt bei der Anrechnung außer Ansatz !!!
Dies war aber im Fall von Dülle nicht der Fall - oder ?
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Lese ich das richtig? "Wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (hier z.B. ehem. Bundespost VAP) nicht beantragt oder darauf verzichtet, findet eine fiktive Anrechnung auf die Versorgungsbezüge statt".
Also wird die Beamtenpension trotzdem gekürzt obwohl auf die Rentenansprüche verzichtet wird?
Und warum zählt die ruhegehaltsfähige Dienstzeit erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Wer mit 15 als Anwärter eingestellt wurde hat 2 Jahre keinen Dienst geleistet?
Also wird die Beamtenpension trotzdem gekürzt obwohl auf die Rentenansprüche verzichtet wird?
Und warum zählt die ruhegehaltsfähige Dienstzeit erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Wer mit 15 als Anwärter eingestellt wurde hat 2 Jahre keinen Dienst geleistet?
Zuletzt geändert von Altlast am 18.11.2015 17:20, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Die Antworten sind ganz einfach.Altlast hat geschrieben:Lese ich das richtig? "Wird die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder die Zusatzversorgung für Angehörige des öffentlichen Dienstes (hier z.B. ehem. Bundespost VAP) nicht beantragt oder darauf verzichtet, findet eine fiktive Anrechnung auf die Versorgungsbezüge statt".
Also wird die Beamtenpension trotzdem gekürzt obwohl auf die Rentenansprüche verzichtet wird?
Und warum zählt die ruhegehaltsfägige Dienstzeit erst ab dem vollendeten 17. Lebensjahr. Wer mit 15 als Anwärter eingestellt wurde hat 2 Jahre keinen Dienst geleistet?
Gesetzliche Renten sind eine Einnahmequellen, die dem Pensionär zur Verfügungstehen und im Zweifelsfalle die Pensionskasse entlasten (somit den Steuerzahler). Einen Verzicht auf eine Rente gint es nicht, höchstens Unwissenheit und Bequemlichkeit.
Ich kenne den Fall einer Lehrerin, die als Pensionärin mit Höchstpension dem Bundesland zwar den Tod ihres Ehegatten mitteilte, aber keine Witwenrente beantragte. War ein ganz schönes Theater später.
Der Fall "Rentner überlebt, Ehegattenbeamter stirbt" ist viel günstiger.
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Die Witwenrente wird nicht mit der Pension verrechnet....Torquemada hat geschrieben: Die Antworten sind ganz einfach.
Gesetzliche Renten sind eine Einnahmequellen, die dem Pensionär zur Verfügungstehen und im Zweifelsfalle die Pensionskasse entlasten (somit den Steuerzahler). Einen Verzicht auf eine Rente gint es nicht, höchstens Unwissenheit und Bequemlichkeit.
Ich kenne den Fall einer Lehrerin, die als Pensionärin mit Höchstpension dem Bundesland zwar den Tod ihres Ehegatten mitteilte, aber keine Witwenrente beantragte. War ein ganz schönes Theater später.
Der Fall "Rentner überlebt, Ehegattenbeamter stirbt" ist viel günstiger.
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Re: Vorruhestand und Leistungen aus gesetzlicher Rente
Für Baden-Württemberg trifft das zu.Posttussi hat geschrieben:Die Witwenrente wird nicht mit der Pension verrechnet....Torquemada hat geschrieben: Die Antworten sind ganz einfach.
Gesetzliche Renten sind eine Einnahmequellen, die dem Pensionär zur Verfügungstehen und im Zweifelsfalle die Pensionskasse entlasten (somit den Steuerzahler). Einen Verzicht auf eine Rente gint es nicht, höchstens Unwissenheit und Bequemlichkeit.
Ich kenne den Fall einer Lehrerin, die als Pensionärin mit Höchstpension dem Bundesland zwar den Tod ihres Ehegatten mitteilte, aber keine Witwenrente beantragte. War ein ganz schönes Theater später.
Der Fall "Rentner überlebt, Ehegattenbeamter stirbt" ist viel günstiger.
http://www.lbv.bwl.de/fachlichethemen/b ... inerrente/
Ich rufe die Dame in Berlin mal an und frage nach. Vielleicht hat sie irgendwelche Sachen durcheinander geworfen.