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Versorgungsausgleich

Verfasst: 14. Nov 2015, 10:22
von Beamtin42
Hallo und guten Morgen,

ich hoffe, mir kann evt. jemand weiterhelfen. Mein Mann und ich sind beide Beamte. In 2002 haben wir geheiratet und nun steht die Trennung an (jetzt also ca. 14 Ehejahre)
Mir stellt sich die Frage, ob es ggf. Sinn macht im Rahmen der Scheidung auf eine Durchführung des Versorgungsausgleich zu verzichten, da ich vermute, dass es eh nur geringe Ansprüche gäbe.

Mein Mann hat in den Ehe Jahren immer Vollzeit gearbeitet. 6 Jahre mit A8, 7 Jahre A9.
Ich habe die ersten 3 Jahre Vollzeit A10 gearbeitet. Dann 2 Jahre Elternzeit, 9 Monate mit 30%, nochmal 5 Monate Elternzeit, gefolgt von 1,5 Jahren mit 49% , dann 3,5 Jahre 85% mit A11 und dann nochmal ca. 3 Jahre 70% mit A11 Bus zur Scheidung.

Aufgrund der Tatsache, dass ich immer fast 2 Besoldungsstufen höher war, vermute ich, dass ein Ausgleich trotz kurzer Auszeit und Teilzeit minimal wäre. Ein Verzicht würde in diesem Fall dann doch Sinn machen, Kosten sparen und die Scheidung beschleunigen.

Sehe ich das richtig, oder mache ich ei en Denkfehler ?
Danke für eure Meinung.

Re: Versorgungsausgleich

Verfasst: 14. Nov 2015, 12:35
von Mikesch
Beamtin42 hat geschrieben: da ich vermute, dass es eh nur geringe Ansprüche gäbe.
Das entscheidet nicht ihr. Der wird ausgerechnet und muss durchgeführt werden, geht automatisch. Verzichten könnt ihr bei Bagatellgrenzen, ich glaub 20 Euro.

Kannst Du doch selber ausrechnen:
Pensionsanspruch bei Ehebeginn und bei Ende Ehe. Das für jeden einzeln. Der Differenzbetrag wird ausgelichen.

Re: Versorgungsausgleich

Verfasst: 4. Dez 2015, 18:49
von cgrzenk
Der Versorgungsausgleich kann notariell auch während der Ehe ausgeschlossen werden.
Er sollte allerdings 1 Jahr vor einer evtl. Scheidung ausgeschlossen werden.
Gibt es erhebliche anstehende Ausgleichzahlungen welches hier nicht der
Fall sein sollte währe eine Abfindungszahlung im Vertrag sinnvoll.
In diesem Falle wird der Versorgungsausgleich vor Gericht nicht gemacht.