Hallo
ich habe da mal einige Fragen an euch.
Ich bin seit mehr als 10 Jahren Disponent einer Leitstelle die an eine große Wache angegliedert ist. Weiterhin sind wir fast alle Kommualbeamte, bis auf einige ältere Kollegen. Die Disponenten sollen nach Anweisung im Wechsel auch im Einsatzdienst auf der Wache eingesetztbwerden. Dafür gibt es ja auch die Feuerwehrzulage, obwohl wir auch den ELW des Kreises besetzten.
Nun zu meinem Anliegen:
Ich bin Anfang diesen Jahres an eine Autoimunkrankheit mit Lähmung der Arme und Beine erkrank. Bin soweit wieder FAST hergestellt. Das was noch nicht funktioniert ist das Leitersteigen sowie richtiges Laufen. Da fehlt auch nach Monaten der Physiotherapie und privates Training die Kraft. Man hat mir nun eine Frist gesetzt wieder Einsatzdiensttauglich zu werden. Ob ich das jemals wieder schaffe ist noch unklar. Nun stellt sich mir die Frage was kann der Dienstherr gegen mich unternehmen wenn ich die Frist nicht einhalten kann. Wenn einige Muskeldruppen gelähmt bleiben kann ich es ja nicht ändern, aber Dienst in der Leitstelle kann ich ja verrichten. Weiterhin erwäge ich noch die Möglichkeit mich in die Verwaltung versetzen zu lassen, denn Arbeiten kann ich ja und nach fast 30 Jahren Beamtentum kommt als Pension auch nicht viel raus.
Welche Möglichkeit en habe ich den nach eurem Wissen.
Danke für eure Hilfe
Ralle
nach Autoimunkrankheit evtl. nicht mehr Einsatzdienstfähig.
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Re: nach Autoimunkrankheit evtl. nicht mehr Einsatzdienstfäh
Im Zweifel wirst du wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt.Ralle hat geschrieben: Man hat mir nun eine Frist gesetzt wieder Einsatzdiensttauglich zu werden. Ob ich das jemals wieder schaffe ist noch unklar. Nun stellt sich mir die Frage was kann der Dienstherr gegen mich unternehmen wenn ich die Frist nicht einhalten kann.
Ich bin befördert worden...
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Re: nach Autoimunkrankheit evtl. nicht mehr Einsatzdienstfäh
Hallo herr b
na ja Dienstunfähig für den Einsatzdienst ( G 26.3 ) mag ja sein, aber der Dienst in der Leitstelle ist immerhin noch möglich, sowie auch eine Versetzung in die Verwaltung.
Sehe ich das denn Falsch? Ich kann doch nur nicht mehr so wie ich gerne möchte.
Gruß
Ralle
na ja Dienstunfähig für den Einsatzdienst ( G 26.3 ) mag ja sein, aber der Dienst in der Leitstelle ist immerhin noch möglich, sowie auch eine Versetzung in die Verwaltung.
Sehe ich das denn Falsch? Ich kann doch nur nicht mehr so wie ich gerne möchte.
Gruß
Ralle
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Re: nach Autoimunkrankheit evtl. nicht mehr Einsatzdienstfäh
...tja der Dienstherr kann so vieles machen,wenn er denn nur will, so auch für seine Untertanen, einer gewissen,, Fürsorgepflicht,, kann er sich nicht so einfach entziehen ich würde mir doch einen rechtlichen Rat einholen um zu wissen in welchem Umfang der Dienstherr Veränderung deines Dienstpostens vornehmen kann.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: nach Autoimunkrankheit evtl. nicht mehr Einsatzdienstfäh
@ Ralle, deswegen schrieb ich ja auch im "Zweifel".
Natürlich hat der Dienstherr vorab zu prüfen ob du anderweitig in deiner
Dienststelle einsetzbar bist bzw ein Posten für dich geschaffen werden kann
oder aber das man dich zu einer anderen Behörde versetzt wo du deinen
Dienst verrichten kannst.
Hier steht ja einiges auf dem Spiel, deswegen kann ich dir nur raten einen
Anwalt zu konsultieren!
Natürlich hat der Dienstherr vorab zu prüfen ob du anderweitig in deiner
Dienststelle einsetzbar bist bzw ein Posten für dich geschaffen werden kann
oder aber das man dich zu einer anderen Behörde versetzt wo du deinen
Dienst verrichten kannst.
Hier steht ja einiges auf dem Spiel, deswegen kann ich dir nur raten einen
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Re: nach Autoimunkrankheit evtl. nicht mehr Einsatzdienstfäh
Hallo
danke für die guten Ratschläge. Ich werde euch auf den laufenden halten. Mal sehen wie er das mit der Führsorgepflicht sieht.
Gruß
danke für die guten Ratschläge. Ich werde euch auf den laufenden halten. Mal sehen wie er das mit der Führsorgepflicht sieht.
Gruß
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Re: nach Autoimunkrankheit evtl. nicht mehr Einsatzdienstfähig.
Hallo
nun nach fast 2 Jahren hier der endgültige Sachstand. Seit 1 Jahr wieder voll Diensttauglich inkl. G 26.3 . Der Dienstherr hat seiner Fürsorgepflicht alles erbracht. Somit ist alles wieder i.O. Hat zwar etwas gedauert aber man sieht es gibt immer einen Weg.
Danke an euch alle
nun nach fast 2 Jahren hier der endgültige Sachstand. Seit 1 Jahr wieder voll Diensttauglich inkl. G 26.3 . Der Dienstherr hat seiner Fürsorgepflicht alles erbracht. Somit ist alles wieder i.O. Hat zwar etwas gedauert aber man sieht es gibt immer einen Weg.
Danke an euch alle