falsche polizeiärztliche Untersuchung
Verfasst: 30. Okt 2015, 22:45
Hallo zusammen,
ich bin seit dem 02.02.15 dauerhaft krankgeschrieben. Meinen Vorgesetzten hatte ich meine Ereignisse, wie Panikattacken und Angstzustände auf dem Weg zur Dienststelle, geschildert. Ich erklärte, dass ich wegen der Symptome mich in Behandlung bei einem Psychotherapeuten begeben werde. In dem 6 Augengespräch wurde mir auch der Weg zur Sozialbetreuung eröffnet, den ich angenommen habe.
Mein Arzt hat durch Ausschlussverfahren meine Symptome internistisch untersucht bzw. untersuchen lassen. Letztendlich wurde ich komplett auf den Kopf gestellt, jedoch ohne Auffälligkeiten, und es wurde eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen und von Krankenkasse und Beihilfe bewilligt.
Nun wurde ich ordnungsgemäß über meine Dienststelle zur polizeiärztlichen Untersuchung geladen. Zuvor wurde mir eine Aufstellung der Fehlzeiten, ab 2010 beginnend, von der Personalstelle zugestellt. Ich habe Befunde, Atteste, Untersuchungsergebnisse und andere Unterlagen zur Untersuchung beizubringen.
Heute habe ich den polizeiärztlichen Termin wahrgenommen. In einem kurzem Vorgespräch wurde mir eröffnet, weshalb ich hier zu erscheinen hätte und nun ging eine Anamnese im besten Verhörstadium von statten. Mit Fragen nach Gewicht und Größe, Rauch -und Alkoholkonsum (Zitat „Was sagt ihre Frau dazu“?) sollte ich noch meine Medikamente und die mich behandelnden Ärzte aufführen.
Ich legte diverse Blutuntersuchungsberichte, MRT-Befunde vor und erklärte, dass ich in dieser Hinsicht von meinem Arzt untersucht war, aber wegen Angstzuständen und Panikattacken krankgeschrieben wurde.
Der Pol-Arzt merkte nun, dass er als Internist in falscher Fachrichtung die Begutachtung meiner Dienstfähigkeit nicht bescheinigen kann. Es wurde dennoch abgehört, abgeklopft und ein Blutdruckwert von 140/80 festgestellt.
Jetzt werde ich einen erneuten Termin bekommen, diesmal in richtiger Fachrichtung.
Meine Fragen sind nun:
In welchen Abständen muss man sich einem polizeiärztlichen Untersuchungstermin unterziehen?
Durch die Verzögerung kann meine Berufsunfähigkeitsberentung / Beitragsfreistellung nicht abgeschlossen?
Heute ist wieder eine dienstlich begründete gesundheitliche Beeinträchtigung eingetreten, die ich auszuhalten und neu zu therapieren habe.
Ich danke für die Aufmerksamkeit
Zappel
ich bin seit dem 02.02.15 dauerhaft krankgeschrieben. Meinen Vorgesetzten hatte ich meine Ereignisse, wie Panikattacken und Angstzustände auf dem Weg zur Dienststelle, geschildert. Ich erklärte, dass ich wegen der Symptome mich in Behandlung bei einem Psychotherapeuten begeben werde. In dem 6 Augengespräch wurde mir auch der Weg zur Sozialbetreuung eröffnet, den ich angenommen habe.
Mein Arzt hat durch Ausschlussverfahren meine Symptome internistisch untersucht bzw. untersuchen lassen. Letztendlich wurde ich komplett auf den Kopf gestellt, jedoch ohne Auffälligkeiten, und es wurde eine psychotherapeutische Behandlung empfohlen und von Krankenkasse und Beihilfe bewilligt.
Nun wurde ich ordnungsgemäß über meine Dienststelle zur polizeiärztlichen Untersuchung geladen. Zuvor wurde mir eine Aufstellung der Fehlzeiten, ab 2010 beginnend, von der Personalstelle zugestellt. Ich habe Befunde, Atteste, Untersuchungsergebnisse und andere Unterlagen zur Untersuchung beizubringen.
Heute habe ich den polizeiärztlichen Termin wahrgenommen. In einem kurzem Vorgespräch wurde mir eröffnet, weshalb ich hier zu erscheinen hätte und nun ging eine Anamnese im besten Verhörstadium von statten. Mit Fragen nach Gewicht und Größe, Rauch -und Alkoholkonsum (Zitat „Was sagt ihre Frau dazu“?) sollte ich noch meine Medikamente und die mich behandelnden Ärzte aufführen.
Ich legte diverse Blutuntersuchungsberichte, MRT-Befunde vor und erklärte, dass ich in dieser Hinsicht von meinem Arzt untersucht war, aber wegen Angstzuständen und Panikattacken krankgeschrieben wurde.
Der Pol-Arzt merkte nun, dass er als Internist in falscher Fachrichtung die Begutachtung meiner Dienstfähigkeit nicht bescheinigen kann. Es wurde dennoch abgehört, abgeklopft und ein Blutdruckwert von 140/80 festgestellt.
Jetzt werde ich einen erneuten Termin bekommen, diesmal in richtiger Fachrichtung.
Meine Fragen sind nun:
In welchen Abständen muss man sich einem polizeiärztlichen Untersuchungstermin unterziehen?
Durch die Verzögerung kann meine Berufsunfähigkeitsberentung / Beitragsfreistellung nicht abgeschlossen?
Heute ist wieder eine dienstlich begründete gesundheitliche Beeinträchtigung eingetreten, die ich auszuhalten und neu zu therapieren habe.
Ich danke für die Aufmerksamkeit
Zappel