Ausbildungszeit FHandw bei DDU relevant?
Verfasst: 26. Okt 2015, 12:55
Liebe Kollegen,
ich helfe grade einem Kollegen, der seit 01.10. in DDU ist, dabei einen Widerspruch
zu schreiben, weil seine 3 Jahre Lehrzeit zum FHandw nicht in der Versorgungsberechnung
auftauchen. Ich habe hier im Talk-Archiv ein Urteil (BVerwG 2 B 90.13 vom 06.05.2014), woraus ich
aber leider nicht schlau werde.
Weiß jemand, ob die Lehrzeit in den DDU-Bezügen angerechnet werden müßte?
Er hat einen Realschulabschluß, und hat nach der Schule
von 1981-1984 FHandw gelernt, und ist danach als Ang in den BF/Fn Dienst
übernommen worden, später dann Bea.
Danke für eure Mühe und eine kurze Antwort.
(Falls die Lehrzeit relevant sein sollte, auf welche Paragraphen oder
Urteile muss er sich dann im Widerspruchsschreiben beziehen?)
ich helfe grade einem Kollegen, der seit 01.10. in DDU ist, dabei einen Widerspruch
zu schreiben, weil seine 3 Jahre Lehrzeit zum FHandw nicht in der Versorgungsberechnung
auftauchen. Ich habe hier im Talk-Archiv ein Urteil (BVerwG 2 B 90.13 vom 06.05.2014), woraus ich
aber leider nicht schlau werde.
Weiß jemand, ob die Lehrzeit in den DDU-Bezügen angerechnet werden müßte?
Er hat einen Realschulabschluß, und hat nach der Schule
von 1981-1984 FHandw gelernt, und ist danach als Ang in den BF/Fn Dienst
übernommen worden, später dann Bea.
Danke für eure Mühe und eine kurze Antwort.
(Falls die Lehrzeit relevant sein sollte, auf welche Paragraphen oder
Urteile muss er sich dann im Widerspruchsschreiben beziehen?)