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Ausbildungszeit FHandw bei DDU relevant?

Verfasst: 26. Okt 2015, 12:55
von seppel
Liebe Kollegen,
ich helfe grade einem Kollegen, der seit 01.10. in DDU ist, dabei einen Widerspruch
zu schreiben, weil seine 3 Jahre Lehrzeit zum FHandw nicht in der Versorgungsberechnung
auftauchen. Ich habe hier im Talk-Archiv ein Urteil (BVerwG 2 B 90.13 vom 06.05.2014), woraus ich
aber leider nicht schlau werde.
Weiß jemand, ob die Lehrzeit in den DDU-Bezügen angerechnet werden müßte?
Er hat einen Realschulabschluß, und hat nach der Schule
von 1981-1984 FHandw gelernt, und ist danach als Ang in den BF/Fn Dienst
übernommen worden, später dann Bea.
Danke für eure Mühe und eine kurze Antwort.
(Falls die Lehrzeit relevant sein sollte, auf welche Paragraphen oder
Urteile
muss er sich dann im Widerspruchsschreiben beziehen?)

Re: Ausbildungszeit FHandw bei DDU relevant?

Verfasst: 26. Okt 2015, 14:55
von Torquemada
Für die Einlegung eines Widerspruchs ist es nicht erforderlich, Gesetzesgrundlagen bzw. Urteile anzuführen. Es reicht, zu schreiben, dass man aufgrund Rechtslage und Rechtsprechung der Meinung sei, dass diese Zeit bei der Berechnung zu berücksichtigen sei.
Das Thema wurde hier im Bereich "Telekom und Deutsche Post" mehrfach besprochen und erläutert.

http://www.beamtentalk.de/annerkennung- ... t6923.html

Fakt in seinem Fall ist, dass die Ausbildung zum Fhandw zur Einstellung als Ang zur "Ausbildung BF" nicht zur Erlangung des mittleren Bildungsabschlusses notwendig war. Denn den hatte er schon.

Re: Ausbildungszeit FHandw bei DDU relevant?

Verfasst: 26. Okt 2015, 19:06
von seppel
vielen Dank Torquemada! Der Kollege und ich hatten uns das fast schon so gedacht, waren aber nicht ganz sicher.
Er hat jetzt den Widerspruch als solchen deklariert und abgeschickt.