Seite 1 von 3
Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Rentenv
Verfasst: 24. Okt 2015, 17:10
von ulf
Hallo,
bin seit 2009 in DDU, wegen Depression.
Ich war seit dem 2 mal beim selben verständnisvollen Amtsarzt ( beim sozialpsychiatrischen Dienst).
Heute bekam ich vom Dienstherrn eine Einladung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit,es soll jetzt ein Gutachter
des Sozialmed.Dienst ( Rentenversicherung- Knappschaft Bahn-See) mich untersuchen.Da war ich ja noch nie,die kennen mich ja gar nicht.
Was könnte der Grund sein,weshalb ich nicht mehr zum Amtsarzt soll?
Gruss Ulf
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 25. Okt 2015, 01:39
von Anstaltszauber
ulf hat geschrieben:
Heute bekam ich vom Dienstherrn eine Einladung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit,es soll jetzt ein Gutachter
des Sozialmed.Dienst ( Rentenversicherung- Knappschaft Bahn-See) mich untersuchen.Da war ich ja noch nie,die kennen mich ja gar nicht.
Was könnte der Grund sein,weshalb ich nicht mehr zum Amtsarzt soll?
Überlastung der Amtsärzte.
Gruß aus der Anstalt
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 25. Okt 2015, 10:59
von herr b
Vielleicht wurde aber auch ein anderer Doc gewählt damit der Dienstherr "das Gutachten bekommt"
das er sich erhofft...
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 26. Okt 2015, 00:16
von lexmark
Ganz wichtig,
wie alt bist du ?
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 26. Okt 2015, 05:56
von ulf
Hallo,
ich bin 54 Jahre alt.
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 27. Okt 2015, 03:27
von ulf
Hallo,warum ist das Alter relevant?
Nach Rücksprache mit Kollegen aus der Personalstelle,sollen die Gutachten umfangreicher und transparenter sein.
Mit Hinweis zur begrenzten Dienstfähigkeit.
Na ja mal abwarten,was jetzt auf mich zukommt
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 27. Okt 2015, 10:20
von herr b
herr b hat geschrieben:Vielleicht wurde aber auch ein anderer Doc gewählt damit der Dienstherr "das Gutachten bekommt"
das er sich erhofft...
ulf hat geschrieben:
Nach Rücksprache mit Kollegen aus der Personalstelle,sollen die Gutachten umfangreicher und transparenter sein.
Mit Hinweis zur begrenzten Dienstfähigkeit.
Dann lag ich mit meiner Vermutung ja gar nicht so falsch...
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 27. Okt 2015, 12:17
von Torquemada
ulf hat geschrieben:
Nach Rücksprache mit Kollegen aus der Personalstelle,sollen die Gutachten umfangreicher und transparenter sein.
Mit Hinweis zur begrenzten Dienstfähigkeit.
Interessant, weil der Arzt überhaupt keine Details an den Dienstherren weitergeben darf.
Du bist mit 48 Jahren wegen Depressionen in den Ruhestand versetzt worden. Das ist das "klassische Alter" für solche ein Krankheitsbild.
Nach nunmehr sechs Jahren solltest du dir von deinem behandelnden Arzt ein Attest ausstellen lassen, dass vom Fachmann an den anderen Arzt gerichtet, deinen Zustand beschreibt.
Der Rentenversicherungsarzt kennt weder orgnisatorische Strukturen deiner Behörde noch Arbeitsbedingungen, die dort theoretisch eingerichtet werden könnten, um einem an Depressionen leidenden eine zumindest teilweise Arbeit zu ermöglichen.
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 27. Okt 2015, 15:09
von ulf
Hallo,
ich habe aussserdem,ein Formular zur ärztlichen Schweigepflichtsentbindung von der Personalstelle bekommen,mit der Bitte Sie vorab zu unterschreiben.
Was soll ich machen?,ich habe vorher immer aktuelle Befundberichte den Amtsärzten überreicht.
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 27. Okt 2015, 15:42
von Torquemada
ulf hat geschrieben:Hallo,
ich habe aussserdem,ein Formular zur ärztlichen Schweigepflichtsentbindung von der Personalstelle bekommen,mit der Bitte Sie vorab zu unterschreiben.
Was soll ich machen?,ich habe vorher immer aktuelle Befundberichte den Amtsärzten überreicht.
Im Regelfall reichen dem Amtsarzt (hier jetzt dem beauftragten RV-Arzt) die Atteste und Befundberichte der behandelnden Ärzte aus. Das ist auf Bundesebene geübte Praxis. Wenn ER von dir eine Schweigepflichtsentbindung FÜR deine behandelnden Ärzte bekommen möchte, wird er dir das erklären und darf dann nur Unterlagen anfordern, die er für die Beurteilug braucht.
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... indung.htm
Siehe:
http://www.bverwg.de/210214B2B24.12.0
Zusammenfassende Erläuterung:
http://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ver ... tstellung/
Zur Schweigepflicht des Amtsarztes gegenüber der Behörde siehe hier:
http://www.rehmnetz.de/beamtenrecht-blo ... mtsarztes/
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 28. Okt 2015, 04:02
von ulf
Hallo,
vorab vielen Dank für den netten Austausch und den Informationen.
Mal sehen was die Zukunft bringt.
Erstmal vielen Dank!
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 29. Okt 2015, 04:50
von ulf
Hallo,
dieses
RdSchr. d. BMI v. 5.11.2012 - D1 - 210 142/42#0 wäre wohl der Grund.
Liebe Grüsse.
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 29. Okt 2015, 10:24
von Torquemada
ulf hat geschrieben:Hallo,
dieses
RdSchr. d. BMI v. 5.11.2012 - D1 - 210 142/42#0 wäre wohl der Grund.
Liebe Grüsse.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downl ... cationFile
Siehe hier Seite 11.
http://www.verwaltungsvorschriften-im-i ... 010156.htm
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 29. Okt 2015, 11:54
von ulf
auf Seite 11:Zitat:
Es wird auf das Merkblatt für Beamtinnen und Beamte zur ärztlichen Schweigepflicht
als Anlage 3 verwiesen.
Im Verhältnis der Amtsärztin bzw. des Amtsarztes zur behandelnden Ärztin oder zum
behandelnden Arzt gilt die Befugnis aus § 48 Absatz 2 BBG nicht und es ist eine
Schweigepflichtentbindung erforderlich.
Was bedeutet das?
Muss ich jetzt vorab eine Entbindung (RV-Gutachter) erteilen?Bin ich nicht bereit vorerst.
Es steht in §48 (2) nur etwas von Ärzten aber nicht mehr von Amtsärzten.
Zitat:
(2) Die Ärztin oder der Arzt teilt der Behörde auf Anforderung im Einzelfall die tragenden Gründe des Gutachtens mit, soweit deren Kenntnis für die Behörde unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die von ihr zu treffende Entscheidung erforderlich ist. Diese Mitteilung ist in einem gesonderten und versiegelten Umschlag zu übersenden und versiegelt zur Personalakte zu nehmen. Sie darf nur für die Entscheidung der in Absatz 1 genannten Fälle verwendet werden.
Das kann sich ja nur auf Gutachter richten und nicht auf Amtsärzte.
Re: Reaktivierung Untersuchung beim Sozialmed.Dienst der Ren
Verfasst: 29. Okt 2015, 12:36
von Torquemada
§ 48 Absatz 2 BBG bedeutet, dass der beauftragte Arzt deiner Behörde Sachverhalte mitteilen darf, die diese unbedingt für ihre Entscheidung benötigt. Mehr darf er nicht, sonst dürfte er sich strafbar machen.
Ein Beispiel:
Der Beamte ist an Depressionen erkrankt. Der behandelnde Mediziner (Psychiater) hält eine Reaktivierung in einen normalen Arbeitsprozess für nicht möglich.
Dies bestätigt er kurz in einem Attest. Dieses nimmt der Beamte zur Reaktivierungsuntersuchung mit und legt es dem Amtsarzt (oder eben diesem RV-Arzt vor).
Der Arzt wird im Regelfall KEINE Schweigepflichtentbindung fordern, weil das für ihn mit großem Aufwand verbunden ist.
Will ER trotzdem eine, kann man das schon machen, weil der behandelnde Arzt kaum andere Informationen übermitteln wird. Man sollte sich allerdings bewusst sein, dass dann theoretisch ALLES dem Amtsarzt bekannt wird.
Sollte der Amtsarzt auf diesem Wege Details erfahren, die für den Dienstherrn ohne Belang sind (Kindheitstraumata, Störungen verschiedenster Art), darf er das dem Dienstherrn in seinem Gutachten nicht mitteilen.
Er kann aber sehr wohl schreiben:
"Der Beamte B. leidet an Depressionen und Angststörungen. Eine Teildienstfähigkeit wäre unter folgenden Bedingungen des Arbeitsplatzes gegeben.
- Maximal Büro mit 2-er-Belegung.
- Keine Arbeiten unter Stress, keine Termingeschäfte
- Keine störenden Gespräche im Büro
- Stündliche Pausen von 15-Minuten in einem speziellen Ruheraum
- Ansprache durch Vorgesetzte nur im sachlichen Rahmen und nur in Gegenwart des Schwerbehindertenvertreters und einer Vertrauensperson"
Nur so kann ja der Dienstherr erfahren, wie er den Beamten überhaupt reaktivieren könnte.
Zudem MUSS vor dem Beginn der ganzen Untersuchung beim Dienstherrn geklärt sein, ob überhaupt Dienstposten für Teildienstfähige zur Verfügung stehen.