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Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 12. Okt 2015, 22:03
von Krokodil
Hallo zusammen,
ich habe zwei Fragen zur Mindestversorgung und würde mich sehr freuen, wenn jemand von euch die antworten kennt.
a) wird die vorübergehende Erhöhung nach 14 a beamtVG bei der amtsabhängige Kindes für so thing gezahlt?
b)wird die vorübergehende Erhöhung nach 14 a beamtVG bei der amtsUNabhängigen Mindestversorgung gezahlt?

Viele Grüße,
Krokodil

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 13. Okt 2015, 07:12
von Krokodil
UPS, da habe ich übersehen, was die autokorrektur gemacht hat.
Amtsabhängige Mindestversorgung soll es heißen.

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 14. Okt 2015, 22:02
von herr b
Von welchem Bundesland sprechen wir denn?

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 15. Okt 2015, 18:32
von Krokodil
Von NRW

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 15. Okt 2015, 21:25
von herr b
Hier der Link zum Merkblatt des LBV NRW

http://www.lbv.nrw.de/merkblaetter/merk ... rs_14a.pdf

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 18. Okt 2015, 08:50
von Krokodil
Vielen Dank!

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 18. Okt 2015, 15:35
von herr b
Mal jetzt für mich zum Verständnis, die vorübergehende Erhöhung wird für
welche Dauer bezahlt?
Wie hoch ist die Erhöhung? Ich gehe mal davon aus das die meisten in der
Mindestversorgung landen, also 60% aus A4 Endstufe. Die Erhöhung wäre dann
ja laut dem Info Blatt 6,97% oder sehe ich das falsch?
Wäre ml informativ wenn sich hier jemand meldet der das ganze mal beantragt
und auch bewilligt bekommen hat.

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 22. Okt 2015, 18:52
von herr b
*push*

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 4. Dez 2015, 18:32
von cgrzenk
Die wenigsten landen in der Mindestversorgung. Das ist ein Irrglaube. Man dar bei der Pensionsberechnung die Zurechnungszeit bis zum 60.Lebensjahr nicht vergessen.

Re: Mindestversorgung und vorübergehende Erhöhung

Verfasst: 5. Dez 2015, 11:56
von herr b
Ändert trotzdem nichts daran das junge Kollegen und Kolleginen in die
Mindesversorgung fallen. Ich z.B. bin gerade im 15ten Dienstjahr, sieht
bei mir nicht gerade rosig aus, leider.
Werde auch in die Mindestversorgung fallen wenn man mich in die DDU
schickt. :cry: