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Inspektorin auf A11er Stelle Hessen

Verfasst: 12. Okt 2015, 14:30
von romy310390
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und konnte bisher keinen Beitrag finden, der meine Frage beantwortet.
Ich habe letztes Jahr mein Studium beendet (gehobener Dienst) und seit diesem Monat eine neue Stelle angefangen die nach A11 ausgeschrieben war. Nun habe ich ja noch zwei Jahre Probezeit bis zur Ernennung B.a.L.
§ 19 Hessisches Beamtengesetz sagt folgendes:

(2) Der Beamte darf nicht befördert werden:
1. während der Probezeit,
2. im einfachen und mittleren Dienst vor Ablauf eines Jahres nach der Anstellung oder der letzten Beförderung, im gehobenen und im höheren Dienst vor Ablauf von zwei Jahren nach der Anstellung oder der letzten Beförderung,
3. innerhalb von zwei Jahren vor Erreichen der Altersgrenze,
4. vor Feststellung der Eignung für einen höherwertigen Dienstposten in einer Erprobungszeit von mindestens drei Monaten.

Stimmt dann folgende Rechnung:
2017 Ernennung Beamtin auf Lebenszeit und Beförderung auf A10
2019 Beförderung auf A11?
Habe ich auf diese Beförderungen Anspruch?
Ich meinte auch mal gelesen zu haben, dass man nach der Ernennung B.a.L. noch mal ein Jahr nicht befördert werden darf?

Danke im Voraus,
Grüße! :wink:

Re: Inspektorin auf A11er Stelle Hessen

Verfasst: 18. Okt 2015, 19:43
von Dipl_Finanzwirt
Hallo,

du hast keinen Anpsruch auf eine Befürderung - sondern nur auf die fehlerfreie entscheidung über die Beförderung.

Teilweise gibt es Stellenpools, d.h. du hast einen nach A11 bewerteten Dienstposten, wenn du aber mit A9 einsteigst bekommt jemand anderes die A11 stelle, d.h. du kannst erst befürder werden, wenn wieder eine andere Stelle frei wird. Teilweise entscheiden die Gemeinderäte über die Beförderungen - und die lehnen auch mal einfach so ab...

Also Informieren und Augen offen halten ist gut - aber so richtik fest einpanen würde ich dei Beförderungen bei keinem Dienstherren...

ciao!

Re: Inspektorin auf A11er Stelle Hessen

Verfasst: 18. Okt 2015, 20:22
von Torquemada
Dipl_Finanzwirt hat geschrieben:Hallo,

du hast keinen Anpsruch auf eine Befürderung - sondern nur auf die fehlerfreie entscheidung über die Beförderung.

Teilweise gibt es Stellenpools, d.h. du hast einen nach A11 bewerteten Dienstposten, wenn du aber mit A9 einsteigst bekommt jemand anderes die A11 stelle, d.h. du kannst erst befürder werden, wenn wieder eine andere Stelle frei wird. Teilweise entscheiden die Gemeinderäte über die Beförderungen - und die lehnen auch mal einfach so ab...

Also Informieren und Augen offen halten ist gut - aber so richtik fest einpanen würde ich dei Beförderungen bei keinem Dienstherren...

ciao!
@Dipl_Finanzwirt

Stell mal dein Autoausfüllen deines Programms um.

Trost gnall neb lietran leben....

Re: Inspektorin auf A11er Stelle Hessen

Verfasst: 23. Okt 2015, 08:53
von Monty
...bei uns sitzen Leute auf ner A15er Dezernatsleiterstelle und sind in der A13 . Also kann ich dir nur viel Glück wünschen!

Re: Inspektorin auf A11er Stelle Hessen

Verfasst: 23. Okt 2015, 10:37
von DerHagn
Lern man sowas nicht in der Ausbildung bzw. im Studium?

Re: Inspektorin auf A11er Stelle Hessen

Verfasst: 23. Okt 2015, 15:51
von El Pocho
Nein sowas ist heutzutage nicht mehr Studieninhalt.

Re: Inspektorin auf A11er Stelle Hessen

Verfasst: 26. Okt 2015, 08:12
von DerHagn
Also kein Beamtenrecht? Seltsam...