Versetzung in den Ruhestand Hilfe Hilfe Hilfe

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Eisenbahner
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Re: @ eisenbahner

Beitrag von Eisenbahner »

zolltrottel hat geschrieben:hallo, wie meinst du das mit den 5% ? wo kann man den antrag stellen? hab vor dem öd 75 monate eingezahlt.vielen dank.
Dies hab ich im " BeamtVG § 14a "gelesen. Aber wo man den Antrag stellt, ich denke bei deiner Besoldungsstelle oder die die deine Versorgungsbezüge auszahlen!
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Odindissa
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Beitrag von Odindissa »

Hallo,
bei mir ist es so dass ich mich seit April im Ruhestand befinde. Und ich finde es überhaupt nicht schlimm, jemanden der sich 20 Jahre im Dienst des Staates engagiert hat mit 1296,- Brutto abzuspeisen. Das ist doch soo viel Geld!!! :shock: Mir bleiben nach Abzug von Miete, Strom und Telefon im Monat rd. 250 Euro. Ach und da fällt es doch nun wirklich nicht schwer davon zu leben. Man muß nur kreativ sein. Mit Tütensuppe, Wasser ausm Hahn und am ersten Sonntag des Monats dem "Quälsberger" von der Alki-Sterbehilfe kann ich mich nun wirklich nicht beschweren. Mir gehts doch gut. Ich gebe zu, mal auf einen Kaffee mit ner Freundin? Geht natürlich nicht. Brauch ich doch nicht (seufz). Ausgehen? Sich etwas schönes zum Anziehen kaufen? So`n Quatsch, im Sommer geh ich barfuß, das spart den Schuhkauf. Und im Winter bleib ich eben zuhause, das spart die Investition in warme Kleidung. Zum Arzt geh ich wegen meines Bandscheibenvorfalles und der andauernden Schmerzen auch nicht mehr, da hab ich zuviel Angst dass der mir was verschreiben könnte. Schließlich muß ich in Vorkasse gehen und die freundliche Apothekerin schreibt leider nicht an. Außerdem kostet die Busfahrkarte hin und zurück 4 Euro, da müßte ich höchstens mal eine Tütensuppe ausfallen lassen aber dann hab ich den ganzen Tag nichts zu essen.
Nee, nee also ich danke meinem Dienstherrn jeden Morgen für seine Fürsorge dass ich mit meinen 40 Jahren noch so eine schöne Zukunft vor mir habe.

(Dieser Beitrag ist zwar vorwiegend ironisch zu deuten, viel Wahrheit liegt aber trotzdem darin)
Wer denkt, ein Volksvertreter vertritt das Volk der denkt auch dass ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
christian NRW
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Sei doch froh!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Beitrag von christian NRW »

Manches kann man nicht nachvollziehen. Ich kenne eine Menge ehemalige Kollegen, die würden sich so etwas wünschen.
Vorab dein Dienstherr entscheidet, ob er ein Verfahren mit dem Ziel der Versetzung i.d. Ruhest. einleitet oder nicht.Er kann, muß aber nicht.Weiß jetzt nicht aus welcher Bundesbehörde du kommst,einige haben Verwaltungsvorschriften,in denen genau und detailiert die Krankheiten aufgeführt sind,welche zur V. i.d. R führen.
Diese Vorschriften gelten wie ein Gesetzt, da hast du null Chance dagegen anzugehen.
Der Amtsarzt entscheidet , ob du gesundheitlich in der Lage bist, den Dienst noch auszuführen oder nicht.
Solltest du dagegen angehen, so kannst du dich auf einen mehrjährigen Prozeß einstellen, mit immensen Prozeßkosten. Fachärzte müssen ja durch Gutachten das Gegenteil beweisen.
Das wird sehr schwierig.
Es gibt natürlich auch den Versuch unliebsame Mitarbeiter durch diese Maßnahme zu entfernen.Hier würde ich nur jedem raten, mal genau zu überlegen, was passiert, wenn man die Versetzung i.d.R durch Klagen verhindert.Ein Beamter der gegen seinen Dienstherr klagt!!!schon mal was vom schwarzen Reiter oder der schwarzen Mappe gehört.
Du wirst bist zu deiner Rente ein Mobbinopfer bleiben.
Vielleicht noch einiges zum Finanziellen.Die Behörde nimmt bei der Versetzung in .d. v.Ruhestand deinen jetzigen Dienstgrad, rechnet dein Gehalt ,fiktiv auf dein Renteneintrittsalter an (regulär) und teilt die, durch deine geleisteten Arbeitsjahre in einen bestimmmten Prozentschlüssel auf
Zu deiner Beruhigung, solltest du im geh. oder höheren Dienst sein, reicht das für ein Leben in Spanien oder der Karibik.
Für den mittleren Dienst wirst du mit deinen Versorgungsbezügen und einem Minijob ca dasselbe Gehalt ,wie ein aktiver Beamter haben.
Du kannst dir das aber genau ausrechnen lassen. In den meisten Fällen ist die Ober- oder Bundesfinanzdirektionen zuständig.
Eisenbahner
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Re: Sei doch froh!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Beitrag von Eisenbahner »

christian NRW hat geschrieben:Es gibt natürlich auch den Versuch unliebsame Mitarbeiter durch diese Maßnahme zu entfernen.Hier würde ich nur jedem raten, mal genau zu überlegen, was passiert, wenn man die Versetzung i.d.R durch Klagen verhindert.Ein Beamter der gegen seinen Dienstherr klagt!!!schon mal was vom schwarzen Reiter oder der schwarzen Mappe gehört.
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Ich hoffe du beziehst dies nur auf eine Zwangspensionierung?! Denn ich lasse mir nicht alles gefallen und hatte schon einen Rechtsanwalt gegen meine Dienstherr eingeschaltet. Und seit dem wissen die, daß ich für mein Recht kämpfe, natürlich ist mir klar, daß nun ich auch vorsichtig sein muß. Denn auf ein Vergehen warten die ja nur. Trotzdem würde ich es immer wieder tun.
Und wenn man dich zwangspensionieren will, was soll dir noch schlimmeres passieren, also würde ich klagen. Aber dies, muß jeder selber entscheiden!
Schönen Sonntag noch
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leonsucher
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Beitrag von leonsucher »

Es darf bei Streitigkeiten keine persönliche Zurückhaltung, insbesondere mit den Daumenschrauben dienstliche Verwendung oder Beurteilung mehr geben.
Eine Rechtsschutzversicherung für dienstliche Belange ist mittlerweile Pflicht.

Der Beamte hat einen Diensteid geschworen, der Staat die Verantwortung.

Wenn ich ansonsten korrekt meinen Dienst verrichte, darf ein späteres körperliches Gebrechen nicht Grund für eine unangemessene Benachteiligung sein.

Leider kommt es einseitig immer mehr in Mode, bestehende Vereinbarungen nicht umzusetzen, anzufechten oder durch Untätigkeit aussitzen zu wollen.
Wenigstens hier scheint man Verwaltungsseitig die vielbeschworene " marktwirtschaftliche Komponente" ins Spiel zu bringen.
Andi12
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Zwangspensionierung...........

Beitrag von Andi12 »

Hallo, erstmal, bin neu hier. Zu diesem Thema habe ich eine Frage : Ein Kollege bei der Dpag , Zusteller wie ich, jetzt 47, wurde wegen plötzlichem Nierenversagen in den Ruhestand geschickt, obwohl der Kollege das überhaupt nicht wollte. Mir droht so in 8 Jahren, der Nephrologe will sich da noch nicht genau festlegen, dasselbe. Kann der Arbeitgeber das einfach so machen, oder kann ich den Arbeitgeber quasi zwingen, mir eine Arbeit anzubieten, die ich auch Schwerbehindert machen kann ?

Vielen Dank für Antworten bereits im Voraus.
Andreas Pregel
Andi12
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Beitrag von Andi12 »

@ Kuddel : Wie ist die Sache jetzt ausgegangen, oder läuft das ganze noch ?

Mfg
Andi12
Lotus
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Re: @ eisenbahner

Beitrag von Lotus »

zolltrottel hat geschrieben:hallo, wie meinst du das mit den 5% ? wo kann man den antrag stellen? hab vor dem öd 75 monate eingezahlt.vielen dank.
Was du auf jeden Fall kannst: Dir deine einbezahalten Beiträge ausbezahlen lassen (allerdings nur den Arbeitnehmeranteil). Dafür gibt´s dann natürlich auch keine Rente. Da diese jedoch meines Wissens nach sowieso auf deine Pension angerechnet wird (Auskunft ohne Gewähr!), würde ich die Rückerstattung der Beiträge anfordern (kann man beim Sozialversicherungsträger machen, einfach mal unter Angabe seiner Soz.Nr. anrufen und sich erkundigen, ob das möglich ist).

Ich hab´s vor 10 Jahren gemacht. Rückerstattung: 0,00 DM
grund: Ich wurde vom Staat für 36 Monate in der BfA nachversichert, als ich im mD gekündigt hatte. Da ich die Beiträge nicht selbst geleistet hatte sondern mein alter Arbeitgeber der Staat (so die Begründung), bekam ich auch nichts zurück.
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