Scheidung - Unterhalt - gesetzliche Krankenversicherung
Verfasst: 30. Sep 2015, 07:57
Hallo,
ich hätte eine dringende Frage:
Da bei mir die Scheidung ansteht, wird in diesen Tagen der Unterhalt berechnet, der meiner Frau und unseren beiden Kindern zusteht. Ich bin seit Beginn meiner Verbeamtung freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und muss den kompletten Beitrag (rund 500 Euro) selbst übernehmen. Es gibt bei dieser Variante keinen Arbeitgeberanteil.
Gibt es irgendeine schriftliche Niederlegung oder ein Urteil, wie in diesem Fall bei der Unterhaltsberechnung seitens der Anwälte vorzugehen ist ? Im Grunde müsste der monatliche Krankenkassenbeitrag doch noch vom Überweisungsbetrag (Nettogehalt auf der Bezügemitteilung) abgezogen werden, oder liege ich hier falsch. Mir steht ja definitiv nicht das Nettogehalt auf den Bezügemitteilungen zur Verfügung, sondern nur das was mir nach Überweisung des Mitgliedsbeitrages zur gesetzlichen Krankenkasse übrigbleibt. Und das ist wesentlich geringer.
Herzlichen Dank
ich hätte eine dringende Frage:
Da bei mir die Scheidung ansteht, wird in diesen Tagen der Unterhalt berechnet, der meiner Frau und unseren beiden Kindern zusteht. Ich bin seit Beginn meiner Verbeamtung freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse und muss den kompletten Beitrag (rund 500 Euro) selbst übernehmen. Es gibt bei dieser Variante keinen Arbeitgeberanteil.
Gibt es irgendeine schriftliche Niederlegung oder ein Urteil, wie in diesem Fall bei der Unterhaltsberechnung seitens der Anwälte vorzugehen ist ? Im Grunde müsste der monatliche Krankenkassenbeitrag doch noch vom Überweisungsbetrag (Nettogehalt auf der Bezügemitteilung) abgezogen werden, oder liege ich hier falsch. Mir steht ja definitiv nicht das Nettogehalt auf den Bezügemitteilungen zur Verfügung, sondern nur das was mir nach Überweisung des Mitgliedsbeitrages zur gesetzlichen Krankenkasse übrigbleibt. Und das ist wesentlich geringer.
Herzlichen Dank