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Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Verfasst: 23. Sep 2015, 10:25
von forumuser
Wie wird dies in anderen Institutionen gehandhabt:
In unserem Fachbereich gibt es nur einen einzigen Beamten. Durch Doppik mit Produktsachkonten und Kostenstellen ist das Gehalt -wirklich bis auf den Cent genau - für alle nachvolllziehbar und zudem quasi öffentlich, da die Haushaltsunterlagen einem sehr weit gefassten Personenkreis zugänglich sind.
Muss man dies hinnehmen?
Bedanke mich für Diskussionsbeiträge.

Re: Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Verfasst: 23. Sep 2015, 13:49
von Silencium
Ja. Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen kommunalen Haushalt handelt. In den Regelungen aller Bundesländer findet sich das Erfordernis Einnahmen und Ausgaben darzustellen. Das Erfordernis Personalkosten transparent getrennt nach Beamten und Angestellten aufzuführen ergibt sich beispielsweise in Bayern aus § 2 I Nr. 4 KommHV i. V. m. §§ 4 - 7 KommHV.
Auch wenn nur ein Beamter vorhanden ist, ändert dies hieran nichts. Es gilt der Grundsatz der Öffentlichkeit. Die Personalkosten sind darzustellen.

Re: Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Verfasst: 23. Sep 2015, 14:07
von herr b
EPOS NRW?

Re: Beamtenbezüge öffentlich im Haushalt

Verfasst: 23. Sep 2015, 15:51
von Speedito
Dank Besoldungstabellen etc. und der entsprechenden Vorschirften ist die Besoldung doch ohnehin kein Geheimnis, wo soll da also das Problem sein?